Widerspruch einlegen

Sind Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden? Rufen Sie uns dann bitte an. Wir versuchen dann, eine gemeinsame Lösung zu finden. Möchten Sie nach dem Gespräch noch immer Widerspruch einlegen? Dann können Sie dies über „Meine SVB“ tun. Wir erklären Ihnen in 4 Schritten, wie Sie hierbei vorgehen müssen.

1. Schritt: Bereiten Sie Ihren Widerspruch vor

Glauben Sie, dass Sie mehr als 15 Minuten Zeit brauchen, um Ihren Widerspruch zu schreiben? Dann empfehlen wir Ihnen, hierfür ein eigenes Dokument zu verwenden. Sie werden nämlich nach 15 Minuten automatisch abgemeldet, wenn Sie auf „Meine SVB“ im selben Fenster bleiben. 

Speichern Sie das Dokument dann als PDF-Datei, zum Beispiel mit einem PDF-Reader. Sie können das Dokument auch als Abbildung (JPG oder JPEG) speichern. 

2. Schritt: Anmelden bei „Meine SVB“

Melden Sie sich mit Ihrem DigiD an. Haben Sie keinen DigiD und wohnen Sie in Europa? Dann können Sie sich auch mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis anmelden.

3. Schritt: Widerspruch schreiben

Wird Ihr Name angezeigt? Dann sind Sie angemeldet. Unter „Zelf regelen“ (Selbst regeln) finden Sie die Option „Bezwaar maken“ (Widerspruch einlegen). 

Schreiben Sie Ihren Widerspruch oder geben Sie an, dass Sie Ihren Widerspruch in einem Dokument hochladen werden. 

Wechseln Sie jetzt zum Fenster „Documenten uploaden“ (Dokumente hochladen).

4. Schritt: Empfangsbestätigung

Wenn Sie Ihren Widerspruch verschickt haben, wird auf Ihrem Bildschirm eine Bestätigung angezeigt. Diese Bestätigung können Sie ausdrucken oder als PDF-Datei speichern, zum Beispiel mit einem PDF-Reader.