Neue Bestimmungen für Praktikanten/Praktikantinnen ab 1. September 2025

Bis zum 31. August 2025 sind Praktikanten und Praktikantinnen nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert, wenn die Vergütung für das Praktikum mindestens so hoch ist wie der niederländische Mindestlohn. 

Ab dem 1. September 2025 gelten neue Bestimmung für Studierende aus der EU , dem EWR , der Schweiz und aus Vertragsstaaten , die in den Niederlanden ein Praktikum machen.

Wohnen Sie nicht in einem Land der EU, des EWR, in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat? Dann ändert sich für Sie nichts.

Was ist neu?

Wohnen Sie in einem Land der EU, des EWR, in der Schweiz oder einem Vertragsstaat? Machen Sie in den Niederlanden ein Praktikum und bekommen Sie dafür eine Vergütung? Dann sind Sie nach dem Wlz pflichtversichert, wenn Sie in einer oder mehreren niederländischen Arbeitnehmerversicherungen versichert sind, zum Beispiel in der Krankenversicherung oder nach dem Gesetz über die Erwerbsunfähigkeitsleistung für jung Behinderte (Wajong). Möchten Sie wissen, ob Sie in den niederländischen Arbeitnehmerversicherungen versichert sind? Erkundigen Sie sich bei der Organisation, bei der Sie das Praktikum machen, oder beim UWV.