Häufig gestellte Fragen: Empfänger/-in einer AOW-Leistung ist gestorben

Was muss geregelt werden, wenn eine Person, die eine AOW-Leistung erhalten hat, gestorben ist? Lesen Sie die häufig gestellten Fragen zu diesem Thema.

Wir zahlen das Sterbegeld an den Partner/die Partnerin der verstorbenen Person aus. Sie brauchen hierfür nichts zu tun. Das Sterbegeld ist so hoch wie die AOW-Leistung, AOW-Einkommenszulage und das Urlaubsgeld für einen Monat.

Wenn zu viel AOW-Leistung und AOW-Einkommenszulage gezahlt wurden, ziehen wir den zu viel gezahlten Betrag vom Sterbegeld ab.

Wenn die verstorbene Person keinen Partner oder keine Partnerin hatte, können die hinterbliebenen Kinder unter 18 Jahren Sterbegeld bekommen. Wenn die verstorbene Person auch keine Kinder unter 18 Jahren hatte, kann die Person, die mit dem/der Verstorbenen zusammenwohnte, Sterbegeld bekommen.

Die AOW-Leistung und die AOW-Einkommenszulage enden am Tag nach dem Sterbedatum. Wurden bereits für den ganzen Monat AOW-Leistung und AOW-Einkommenszulage gezahlt? Dann kann es sein, dass zu viel gezahlt wurde. Wir ziehen den zu viel gezahlten Betrag vom Urlaubsgeld ab.

Es gibt 2 Situationen:

  • Die verstorbene Person hatte einen Partner oder eine Partnerin: Wir ziehen den zu viel gezahlten Betrag dann vom Sterbegeld ab. Den Restbetrag zahlen wir direkt an den Partner oder die Partnerin der verstorbenen Person aus.
  • Die verstorbene Person war alleinstehend: Manchmal müssen die Hinterbliebenen noch einen Betrag an die SVB zurückzahlen.

Die verstorbene Person hat von Mai bis zum Sterbedatum Urlaubsgeld aufgebaut. Wir zahlen das Urlaubsgeld auf das Konto der verstorbenen Person. Wenn zu viel AOW­-Leistung und AOW­Einkommenszulage gezahlt wurden, ziehen wir den zu viel gezahlten Betrag zuerst vom Urlaubsgeld ab.

Die Jahresbescheinigung senden wir zusammen mit dem Brief über die AOW-Leistung an die letzte Adresse der verstorbenen Person.

Heben Sie die Jahresbescheinigung gut auf. Wir können die Bescheinigung nämlich nicht digital versenden. 

Nach dem Tod ist eine Anmeldung in der Online-Umgebung „Meine SVB“ nicht mehr möglich und können die Daten der verstorbenen Person dort nicht mehr eingesehen werden.

Nein. Wenn die Person in den Niederlanden gestorben ist, brauchen Sie den Sterbefall nicht der SVB zu melden. Sie müssen wohl die Gemeinde, in der die Person gestorben ist, über den Sterbefall informieren. Diese Gemeinde informiert uns dann über den Sterbefall.

Bitte beachten Sie: Wenn die Person außerhalb der Niederlande gestorben ist, zum Beispiel im Urlaub, muss die SVB wohl über den Sterbefall informiert werden. Melden Sie uns den Sterbefall dann so bald wie möglich, in jedem Fall innerhalb von 4 Wochen. Dann können wir die Zahlung beenden. Danach bekommen die Hinterbliebenen einen Brief zur AOW-Leistung, in dem steht, was sie erwarten können.

Wohnte die verstorbene Person außerhalb der Niederlande? Melden Sie uns den Sterbefall dann so bald wie möglich, in jedem Fall innerhalb von 6 Wochen. Wir können die Zahlung dann beenden. 

Danach bekommen die Hinterbliebenen einen Brief zur AOW-Leistung, in dem steht, was sie erwarten können.