Arbeit im Rentenalter
Haben Sie Ihr AOW-Eintrittsalter erreicht? Sie haben aber noch nicht aufgehört zu arbeiten? Dann hat das keine Folgen für Ihre AOW-Leistung.
Keine Änderung der AOW-Leistung
Wenn Sie eine AOW-Leistung bekommen, wird die Leistung immer ab Erreichen des AOW-Eintrittsalters gezahlt. Der Leistungsbeginn kann nicht hinausgeschoben werden. Auch die Höhe Ihrer AOW-Leistung ändert sich nicht, wenn Sie nach Ihrem AOW-Eintrittsalter weiter arbeiten.
Was sich wohl ändern kann
In der Regel ändert sich Ihr Arbeitsvertrag, wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben. Es kann sein, dass Sie einen neuen Arbeitsvertrag bekommen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, was sich für Sie ändert.
Von Ihrem Einkommen müssen Sie Lohnabgaben zahlen. Der AOW-Beitrag ist in den Lohnabgaben nicht mehr enthalten.
Sie können die Abgabenermäßigung nur für ein Einkommen nutzen. Für welches Einkommen die Abgabenermäßigung gelten soll, können Sie selbst auswählen.
Bekommen Sie einen Zuschlag vom Belastingdienst? Beachten Sie dann bitte, dass Folgen für Ihren Zuschlag eintreten können, wenn sich Ihr Einkommen ändert.