Ihre Krankenversicherung

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande und bekommen Sie eine niederländische Hinterbliebenenleistung? Dann kann es sein, dass Sie nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw ) pflichtversichert sind. Sie müssen Ihre Krankenversicherung dann über das CAK regeln.

Einbehaltung des Zvw-Auslandsbeitrags

Sind Sie in den Niederlanden pflichtversichert? Dann behalten wir im Auftrag des CAK den Zvw-Auslandsbeitrag von Ihrer Hinterbliebenenleistung ein. Dieser Beitrag besteht aus einem Beitrag nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw) und einem Beitrag nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz ). 

Das CAK berechnet die Höhe des Beitrags. Die Höhe des Beitrags hängt von Ihrem Einkommen ab und von dem Land, in dem Sie wohnen.

Krankenversicherungszuschlag beantragen

In bestimmten Fällen können Sie eine Vergütung für den Zvw-Auslandsbeitrag bekommen. Diese Vergütung wird über den Krankenversicherungszuschlag geregelt. Den Krankenversicherungszuschlag beantragen Sie beim Dienst Toeslagen. Die Höhe des Krankenversicherungszuschlags hängt von der Höhe Ihres gesamten Einkommens ab.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung, wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen

Auf der Website NederlandWereldwijd finden Sie weitere Informationen zu Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen.