Sie möchten eine Bescheinigung „Nicht Wlz-versichert“ bekommen

Möchten Sie eine Bescheinigung „Nicht Wlz-versichert“ beantragen? Sie können diese Bescheinigung bekommen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Wählen Sie Ihre Situation aus und lesen Sie, welche Voraussetzungen gelten

Sie sind in einem Land der EU oder des EWR oder in einem Vertragsstaat oder in der Schweiz gesetzlich krankenversichert

Sie sind in einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EER), in einem Vertragsstaat oder in der Schweiz gesetzlich krankenversichert. Dann können Sie eine Bescheinigung „Nicht Wlz-versichert“ bekommen, wenn Sie:

  • in den Niederlanden wohnen und
  • nicht in den Niederlanden arbeiten

Sie beziehen eine Rente von einer internationalen Organisation

Sie können eine Bescheinigung „Nicht Wlz-versichert“ bekommen, wenn Sie:

  • nicht in den Niederlanden arbeiten und
  • über die kollektive Krankenversicherung der internationalen Organisation ausreichend versichert sind. Die Versicherung muss zumindest eine Kostenerstattung für Leistungen und Aufenthalte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen enthalten.

Ihr Partner/Ihre Partnerin oder ein Familienmitglied bekommt eine Rente von einer internationalen Organisation

Sie können eine Bescheinigung „Nicht Wlz-versichert“ bekommen, wenn Sie:

  • in den Niederlanden wohnen und
  • nicht in den Niederlanden arbeiten und
  • keine niederländische Sozialleistung beziehen und
  • über die kollektive Krankenversicherung der internationalen Organisation ausreichend versichert sind. Die Versicherung muss zumindest eine Kostenerstattung für Leistungen und Aufenthalte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen enthalten.

Ihr verstorbener Partner/Ihre verstorbene Partnerin oder ein verstorbenes Familienmitglied bezog eine Rente von einer internationalen Organisation

Sie können eine Bescheinigung „Nicht Wlz-versichert“ bekommen, wenn Sie:

  • in den Niederlanden wohnen und
  • nicht in den Niederlanden arbeiten und
  • keine niederländische Sozialleistung beziehen und
  • über die kollektive Krankenversicherung der internationalen Organisation ausreichend versichert sind. Die Versicherung muss zumindest eine Kostenerstattung für Leistungen und Aufenthalte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen enthalten.

Erhalten Sie selbst eine AOW-Leistung? Sie finden mehr Informationen auf der Seite „Sie möchten sich von der Versicherungspflicht nach dem Wlz befreien lassen“.