Befreiung von der Lohnsteuerpflicht

Wir behalten von Ihrer Leistung Lohnsteuer ein. Sie können sich von der niederländischen Lohnsteuer befreien lassen, wenn Sie in einem Land wohnen, das in den folgenden Abschnitten genannt wird:

  • Länder und Einkommensgrenzen: AOW und Anw (niederländisches Allgemeines Hinterbliebenengesetz)
  • Länder: Rückkehrleistung 

Wurden Sie von der Lohnsteuer befreit? Dann behalten wir keine Lohnsteuer mehr von Ihrer Leistung ein. Sie erhalten einen höheren Betrag von uns. Für die Befreiung von der Lohnsteuer gelten bestimmte Voraussetzungen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Für jedes Land gibt es andere Voraussetzungen. Für die meisten Länder gilt eine Einkommensgrenze

  • Liegt Ihr Einkommen unter der Einkommensgrenze?
    Beantragen Sie dann die Befreiung beim Belastingdienst (niederländische Steuerbehörde). Der Belastingdienst prüft auch, ob Sie die anderen Voraussetzungen erfüllen.
  • Liegt Ihr Einkommen über der Einkommensgrenze?
    Dann hat es keinen Zweck, die Befreiung zu beantragen.

Länder und Einkommensgrenzen: AOW und Anw

In der Tabelle steht jeweils der Bruttobetrag pro Jahr. Dies ist der Gesamtbetrag an:

  • AOW-Leistung und
  • Hinterbliebenen- und Waisenleistung nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw)
  • Rückkehrleistung und
  • zusätzlicher Altersversorgung aus den Niederlanden
Einkommensgrenzen pro Land
Sie wohnen in Der gesamte Bruttobetrag pro Jahr ist niedriger als
Aruba  keine Einkommensgrenze
Deutschland 15.000 €
Ghana 20.000 €
Irland 25.000 €
Japan keine Einkommensgrenze
Spanien keine Einkommensgrenze
Vereinigtes Königreich keine Einkommensgrenze
Südafrika 10.000 €
Zypern 15.000 €

Für die meisten Länder gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Irland

In Irland können Sie nur dann von der niederländischen Lohnsteuer befreit werden, wenn das Beginndatum Ihrer AOW-, Hinterbliebenen- oder Waisenleistung der 29. Februar 2020 oder später ist.

Ghana, Japan und das Vereinigte Königreich

Wenn Sie in diesen Ländern wohnen, können Sie nur dann von der niederländischen Lohnsteuer befreit werden, wenn Sie Ihre AOW-, Hinterbliebenen- oder Waisenleistung auf ein Konto in Ihrem Wohnland auszahlen lassen. Es reicht, wenn Sie uns Ihre Kontonummer im Wohnland mitteilen. Sie brauchen beim Belastingdienst keine Befreiung von der niederländischen Lohnsteuerpflicht zu beantragen.

Spanien

Wenn Sie in Spanien wohnen, können Sie nur dann von der niederländischen Lohnsteuerpflicht befreit werden, wenn Sie eine Bescheinigung von der spanischen Steuerbehörde vorlegen können, dass Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben. Diese Bescheinigung heißt: Residencia fiscal en España convenio.

Südafrika

Diese Einkommensgrenze gilt nur dann, wenn das Beginndatum Ihrer AOW-, Hinterbliebenen- oder Waisenleistung vor dem 1. Januar 2009 lag.

Länder: Rückkehrleistung

Bekommen Sie eine Rückkehrleistung und wohnen Sie in einem der unten genannten Länder? Dann können Sie vielleicht von der niederländischen Lohnsteuerpflicht befreit werden. Es gelten keine Einkommensgrenzen.

  • Albanien
  • Aruba
  • Georgien
  • Kuwait
  • Portugal
  • Sint Maarten
  • Spanien

So beantragen Sie die Befreiung

  1. Laden Sie das Formular herunter

    Öffnen Sie die Website des Belastingdienst und laden Sie das Formular „Aanvraag Vrijstelling van loonheffing“ (Antrag auf Befreiung von der Einbehaltung der Lohnabgaben) herunter.

  2. Füllen Sie das Formular aus

    Füllen Sie das Formular „Aanvraag Vrijstelling van loonheffing“ aus.

  3. Geben Sie die Lohnabgabennummer der SVB an

    Auf Seite 6 geben Sie unter „loonheffingennummer“ die Lohnabgabennummer der SVB an. Das ist die Nummer 002179908L02.

  4. Versenden

    Haben Sie alles ausgefüllt? Drucken Sie das Formular aus. Kontrollieren Sie, welche weiteren Formulare Sie zusenden müssen. Senden Sie Ihren Antrag an die folgende Adresse:

    Belastingdienst/kantoor Buitenland
    Team Loonheffing Particulieren
    Postbus
    2865
    6401 DJ Heerlen
    Niederlande

    Haben Sie eine Frage zu dem Formular? Sie können den Belastingdienst auch anrufen: 0031 555 385 385.