Ihr Einkommen und Vermögen

Der Betrag der AIO-Einkommensergänzung richtet sich nach:

  • Ihrem Einkommen
  • Ihrem Vermögen

Wir prüfen auch Ihre Wohnsituation. Haben Sie einen Partner/eine Partnerin? Dann hängt die Höhe der AIO-Einkommensergänzung auch davon ab, wie hoch das Einkommen und Vermögen Ihres Partners/Ihrer Partnerin ist.

Ihr Einkommen und das Einkommen Ihres Partners/Ihrer Partnerin werden von Ihrer AIO-Einkommensergänzung abgezogen. Ist Ihr monatliches Nettoeinkommen niedriger als der AIO-Betrag, auf den Sie Anspruch haben? Dann wird Ihr monatliches Einkommen mit einer AIO-Einkommensergänzung bis zum Mindestsozialeinkommen aufgestockt. Das Mindestsozialeinkommen ist der Betrag, den man pro Monat mindestens zum Leben braucht.

Einkommen, das von der AIO-Einkommensergänzung abgezogen wird (Beispiele):

  • AOW-Leistung
  • andere Rente oder Pension aus den Niederlanden oder einem anderen Land
  • andere Leistung aus den Niederlanden oder einem anderen Land
  • Geld, das Sie für die Vermietung von Wohnraum erhalten
  • Geld, das Sie mit Ihrer Arbeit verdienen, zum Beispiel als Arbeitnehmer/-in oder als Selbstständige/-r. Von dem Geld, das Sie verdienen, werden 25 % bis zu einem maximalen Betrag von 264 € pro Monat nicht berücksichtigt.
  • Geld, das Ihr Partner/Ihre Partnerin mit einer Arbeit verdient. Bekommt Ihr Partner/Ihre Partnerin noch keine AOW-Leistung und arbeitet er oder sie noch? Dann werden von dem Geld, das Ihr Partner/Ihre Partnerin verdient, 25 % bis zu einem maximalen Betrag von 264 € pro Monat nicht berücksichtigt. Dies gilt für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten.
  • Nachträgliche Auszahlung der Abgabenermäßigung durch den Belastingdienst
  • (vorläufige) Erstattung der Einkommensteuer vom Belastingdienst

Ein Mietzuschlag oder ein Krankenversicherungszuschlag werden nicht von Ihrer AIO-Einkommensergänzung abgezogen.

Wir prüfen auch, ob Sie Vermögen haben. Vermögen ist alles, was Sie besitzen. Zum Beispiel Sparguthaben, Juwelen, Antiquitäten, Kunstobjekte, eine Erbschaft oder ein Auto, aber keine Gebrauchsgegenstände wie zum Beispiel Geräte, Möbel, TV oder Waschmaschine.

Haben Sie mehr als 7.575 € Vermögen? Dann bekommen Sie keine AIO-Einkommensergänzung. Wohnen Sie mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin oder einem Kind unter 18 Jahren zusammen? Dann ist der Grenzbetrag 15.150 €.

Haben Sie Schulden? Dann ziehen wir Ihre Schulden von Ihrem Vermögen ab.

Haben Sie Wohneigentum? Auch dann können Sie vielleicht eine AIO-Einkommensergänzung bekommen, und zwar als zinsloses Darlehen.

Eine Schenkung ist ein Geldbetrag, den Sie einer anderen Person geben. Das kann auch eine Wohnung sein, die Sie schenken oder für einen niedrigen Betrag verkaufen, zum Beispiel an Ihr Kind. Eine Schenkung kann Folgen haben, wenn Sie eine AIO-Einkommensergänzung erhalten. Den Betrag der Schenkung hätten Sie nämlich auch für Ihren Lebensunterhalt verwenden können. Dann hätten Sie keine AIO-Einkommensergänzung beantragen müssen.

Haben Sie in den 5 Jahren vor Ihrem AIO-Antrag eine Schenkung gemacht? Dann können wir die AIO-Einkommensergänzung, die Sie bereits erhalten haben, zurückfordern. Nicht von Ihnen, sondern von der Person, die die Schenkung von Ihnen erhalten hat. Wir prüfen dies natürlich erst genau. Sie erhalten hierzu von uns ein Schreiben.

Belastingdienst 

Der Belastingdienst (die niederländische Steuerbehörde) hat eigene Vorschriften zu Schenkungen, zum Beispiel für die Befreiung von der Steuer. Hierzu finden Sie genauere Informationen auf der Website des Belastingdienst. Die steuerlichen Vorschriften zur Schenkung sind andere als die Vorschriften des Gesetzes AIO.