Aufenthalt außerhalb der Niederlande
Für Personen, die eine AIO-Einkommensergänzung bekommen und in Urlaub fahren möchten, gelten bestimmte Vorschriften. Es ist wichtig, dass Sie diese Vorschriften gut kennen. Wenn Sie sich nämlich zu lange außerhalb der Niederlande aufhalten, wird Ihre AIO-Einkommensergänzung beendet. Nach Ihrer Rückkehr in die Niederlande können Sie die AIO-Einkommensergänzung wieder neu beantragen. Stellen Sie den Antrag dann so bald wie möglich.
Hält sich Ihr Partner/Ihre Partnerin zu lange außerhalb der Niederlande auf? Auch dann kann sich Ihre AIO-Einkommensergänzung ändern.
Dauer des Aufenthalts außerhalb der Niederlande
Sie dürfen sich mit einer AIO-Einkommensergänzung pro Jahr maximal 91 Tage (13 Wochen) außerhalb der Niederlande aufhalten. Auch wenn Ihr Aufenthalt außerhalb der Niederlande im einen Kalenderjahr beginnt und im nächsten Kalenderjahr endet und insgesamt länger als 91 Tage andauert, endet Ihre AIO-Einkommensergänzung.
Haben Sie einen Partner/eine Partnerin? Und hat er oder sie das AOW-Eintrittsalter schon erreicht? Dann gilt der Zeitraum von 91 Tagen auch für Ihren Partner/Ihre Partnerin.
Haben Sie einen Partner/einen Partnerin und hat er oder sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht? Dann darf Ihr Partner/Ihre Partnerin sich maximal 28 Tage (4 Wochen) außerhalb der Niederlande aufhalten, ohne dass wir Ihre AIO-Einkommensergänzung beenden.
Tipp: Sorgen Sie dafür, dass jemand Ihre Post liest. Dann wissen Sie, was für Sie wichtig sein kann und was wir von Ihnen erwarten.
Aufenthalt außerhalb der Niederlande melden
Halten Sie sich in einem Jahr insgesamt länger als 91 Tage außerhalb der Niederlande auf? Informieren Sie uns hierüber. Wenn Sie sich kürzer außerhalb der Niederlande aufhalten, brauchen Sie uns nicht zu informieren.
Informieren Sie uns, in welchen Zeiträumen Sie sich außerhalb der Niederlande aufhalten. Das gilt auch für Ihren Partner/Ihre Partnerin.
wird geladen
Prüfung Ihres Vermögens
Sie erhalten jedes Jahr ein Schreiben von uns, in dem die Vorschriften zu einem Aufenthalt außerhalb der Niederlande stehen. In diesem Schreiben steht auch, dass für die AIO-Einkommensergänzung Vermögen außerhalb der Niederlande berücksichtigt wird, zum Beispiel eine Wohnung oder ein Grundstück. Informieren Sie uns deshalb bitte hierüber. Es ist auch möglich, dass wir Ihnen hierzu ein eigenes Formular zur Überprüfung zusenden.