Aufenthalt außerhalb der Niederlande

Für Personen, die eine AIO-Einkommensergänzung bekommen und in Urlaub fahren möchten, gelten bestimmte Vorschriften. Es ist wichtig, dass Sie diese Vorschriften gut kennen. Wenn Sie sich nämlich zu lange außerhalb der Niederlande aufhalten, wird Ihre AIO-Einkommensergänzung beendet. Dann können Sie die AIO-Einkommensergänzung erst nach Ihrer Rückkehr in die Niederlande wieder neu beantragen.

Hält sich Ihr Partner/Ihre Partnerin zu lange außerhalb der Niederlande auf? Dann kann es sein, dass Sie eine niedrigere AIO-Einkommensergänzung bekommen oder dass diese Leistung beendet wird.

Dauer des Aufenthalts außerhalb der Niederlande

Wenn Sie eine AIO-Einkommensergänzung bekommen, dürfen Sie sich maximal 13 Wochen pro Kalenderjahr außerhalb der Niederlande aufhalten. Ein Kalenderjahr ist die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. 

Sie brauchen uns nicht jeden Aufenthalt außerhalb der Niederlande zu melden. Nur, wenn Sie sich in einem Jahr insgesamt länger als 91 Tage (13 Wochen) außerhalb der Niederlande aufhalten, müssen Sie uns informieren. Sie können dies weiter unten auf dieser Seite tun. Sie können uns auch anrufen.

Haben Sie einen Partner/eine Partnerin, der/die das AOW-Eintrittsalter erreicht hat? Dann gilt das Gleiche. Hat Ihr Partner/Ihre Partnerin das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht? Dann braucht er/sie den Aufenthalt außerhalb der Niederlande nur dann zu melden, wenn dies in einem Jahr insgesamt ein Zeitraum von mehr als 28 Tagen (4 Wochen) ist.

Beginnt Ihr Aufenthalt außerhalb der Niederlande im alten Jahr und endet dieser im neuen Jahr? Und halten Sie sich länger als 13 Wochen durchgehend außerhalb der Niederlande auf? Auch dann endet Ihre AIO-Einkommensergänzung.

Sorgen Sie auch dafür, dass jemand Ihre Post liest. Dann wissen Sie, was für Sie wichtig sein kann und was wir von Ihnen erwarten.

Aufenthalt außerhalb der Niederlande melden

Informieren Sie uns, in welchen Zeiträumen Sie sich außerhalb der Niederlande aufhalten. Das gilt auch für Ihren Partner/Ihre Partnerin.

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Prüfung Ihres Vermögens

Jedes Jahr im Mai senden wir Ihnen ein Schreiben zu. In diesem Schreiben informieren wir Sie über die Vorschriften, die für den Aufenthalt in einem anderen Land gelten. Auch teilen wir Ihnen mit, dass wir prüfen, ob Sie Vermögen haben, zum Beispiel eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück außerhalb der Niederlande. Für diese Prüfung senden wir Ihnen eventuell ein extra Formular zu.