Freiwillige Versicherung für Ihre Familie

Schließen Sie eine freiwillige Versicherung ab? Dann gilt diese nicht automatisch auch für Ihren Partner/Ihre Partnerin und Ihre Kinder. Ihr Partner/Ihre Partnerin muss eine eigene freiwillige Versicherung abschließen. Ob Sie für Ihre Kinder eine freiwillige Versicherung abschließen können, hängt vom Alter der Kinder ab.

Kinder freiwillig versichern

Kehren Sie mit Ihrer Familie in die Niederlande zurück? Dann können Sie Ihre Kinder nach dem AOW versichern, wenn sie:

  • vor Beginn des 50-Jahres-Zeitraums aus den Niederlanden weggezogen sind und nach diesem Beginndatum zurückgekehrt sind
  • nach Ihrem Wegzug aus den Niederlanden geboren wurden und nach dem Beginndatum des 50-Jahres-Zeitraums in die Niederlande gekommen sind

Der 50-Jahres-Zeitraum sind die 50 Jahre vor Erreichen des AOW-Eintrittsalters.

War Ihr Kind am Datum des Wegzugs aus den Niederlanden zwischen 15 und 17 Jahre alt? Dann gilt eine andere Regelung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, bevor Ihr Kind 18 Jahre alt ist.