Kurzinfo freiwillige Versicherung AOW/Anw

Die freiwillige Versicherung ist eine Versicherung, die Sie selbst abschließen, um sich nach dem AOW (dem niederländischen Allgemeinen Altersgesetz) und/oder dem Anw (dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz) zu versichern. Eine freiwillige Versicherung kann für Sie vorteilhaft sein, wenn Sie aus den Niederlanden wegziehen oder wenn Sie erst später in die Niederlande gezogen sind.

Mit Weiter geht es zum nächsten Schritt der Erklärung.

Können Sie eine freiwillige Versicherung abschließen?

Ob Sie eine freiwillige Versicherung abschließen können, hängt von Ihrer Situation ab.

Sie können eine freiwillige Versicherung abschließen

Wenn Sie aus den Niederlanden wegziehen, bauen Sie keine AOW-Leistung mehr auf. Und Ihre Hinterbliebenen bekommen keine Anw-Leistung, wenn Sie sterben. Möchten Sie das vermeiden? Dann können Sie sich freiwillig nach dem AOW und/oder dem Anw versichern.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie können eine freiwillige Versicherung beantragen, wenn Sie:

  • vor Ihrem Wegzug versichert waren und
  • die Voraussetzungen für die AOW-Leistung und/oder Anw-Leistung erfüllen

Beantragen Sie die Versicherung rechtzeitig. Warten Sie nicht zu lange, bis Sie die freiwillige Anw-Versicherung beantragen.

Was kostet die freiwillige Versicherung?

Sie zahlen jedes Jahr einen Beitrag. Dieser Beitrag ist ein Prozentsatz Ihres Jahreseinkommens. Das kann Einkommen aus den Niederlanden und aus anderen Ländern sein.

Die Höhe des Prozentsatzes wird jedes Jahr offiziell festgesetzt. Es gibt einen Mindest- und einen Höchstbeitrag.

Wie lange können Sie sich freiwillig versichern?

Sie können sich maximal 10 Jahre lang freiwillig versichern. Dies gilt auch für Ihren Partner/Ihre Partnerin oder für Ihre Kinder. Es gibt jedoch Ausnahmen. Manchmal kann die Versicherung auch länger oder kürzer als 10 Jahre sein. 

Freiwillige Versicherung beantragen

Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und berechnen Sie Ihren Beitrag.

Denken Sie darüber nach, eine freiwillige Versicherung abzuschließen? Dann können Sie eine Beitragsberechnung bei uns anfordern.

Sie können sich freiwillig nach dem AOW versichern

Sie sind erst später in die Niederlande gekommen, um hier zu wohnen und/oder zu arbeiten. Dadurch haben Sie keine volle AOW-Leistung aufgebaut. 

Für die Jahre, in denen Sie nicht in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet haben, können Sie sich freiwillig nach dem AOW versichern. Dies nennen wir auch „Nachversicherung“. Auch die Jahre außerhalb der Niederlande werden dann für den Aufbau Ihrer AOW-Leistung mitgezählt. 

Sie können keine freiwillige Anw-Versicherung abschließen.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie können eine AOW-Nachversicherung abschließen, wenn:

  • Sie in den 50 Jahren vor Erreichen Ihres AOW-Eintrittsalters zum ersten Mal in die Niederlande ziehen oder erstmals in den Niederlanden eine Arbeit aufnehmen und
  • Sie die Nachversicherung innerhalb von 10 Jahren beantragen, nachdem Sie zum ersten Mal in die Niederlande zogen oder zum ersten Mal in den Niederlanden eine Arbeit aufgenommen haben, und
  • Sie bereits 5 Jahre in den Niederlanden wohnen oder arbeiten und dadurch auch 5 Jahre nach dem AOW versichert sind
Es gibt jedoch Ausnahmen und manchmal ist es nicht möglich, eine Nachversicherung abzuschließen.

Wann können Sie keine Nachversicherung abschließen?

Sie können sich nicht nachversichern, wenn:

  • Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben und
  • Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) versichert sind und Sie aus diesem Land eine Rente bekommen

Was kostet die freiwillige Versicherung?

Sie zahlen jedes Jahr einen Beitrag. Dieser Beitrag ist ein Prozentsatz Ihres Jahreseinkommens. Das kann Einkommen aus den Niederlanden und aus anderen Ländern sein.

Die Höhe des Prozentsatzes wird jedes Jahr offiziell festgesetzt. Es gibt einen Mindest- und einen Höchstbeitrag.

Wie lange können Sie sich freiwillig versichern?

Sie können sich für die Jahre, in denen Sie keine AOW-Leistung in den Niederlanden aufgebaut haben, freiwillig versichern. Sie können in den 50 Jahren vor Erreichen Ihres AOW-Eintrittsalters AOW-Leistung aufbauen. Sie können alle nicht versicherten Jahre nachversichern.

Freiwillige Versicherung beantragen

Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und berechnen Sie Ihren Beitrag.

Denken Sie darüber nach, eine freiwillige Versicherung abzuschließen? Dann können Sie eine Beitragsberechnung bei uns anfordern.