Häufig gestellte Fragen zu „Meine SVB“

Wählen Sie eine der häufig gestellten Fragen aus und lesen Sie die Antwort zu dieser Frage. 

Sie können sich mit Ihrem DigiD und der SMS-Kontrolle oder mit der DigiD-App bei „Meine SVB“ anmelden. Sie können sich auch mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis bei „Meine SVB“ anmelden. Es gibt keine andere Möglichkeit, sich bei „Meine SVB“ anzumelden.

Haben Sie wohl einen DigiD mit SMS-Kontrolle, die DigiD-App oder einen von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis? Wenn es eine Störung gibt, sehen Sie eine Meldung auf unserer Website. Sehen Sie keine Meldung? Lesen Sie dann die Informationen auf der Seite „Funktioniert ‚Meine SVB‘ auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone?“. 

Haben Sie ein Problem mit Ihrem DigiD? Lesen Sie dann die Informationen auf der Website von DigiD.

Unter „Übersicht“ sehen Sie alle Mitteilungen, die Sie in den letzten 6 Monaten über „Meine SVB“ verschickt haben. Zum Beispiel ein Antrag, eine Änderung oder eine andere Nachricht. Hier sehen Sie auch, ob Ihre Mitteilung noch bearbeitet wird oder bereits bearbeitet wurde.

Sie können bis zu 20 Dokumente hochladen und diese über „Meine SVB“ an die SVB senden. Die Dokumente dürfen zusammen nicht größer als 8 MB sein und müssen das Format JPG, JPEG oder PDF haben.

Wollen Sie Dokumente hochladen? Dann muss in Ihrem Browser Javascript aktiviert sein. Meistens ist das der Fall. Wenn Javascript nicht aktiviert ist, wird Ihr Browser eine Meldung mit dem Hinweis anzeigen, dass Javascript installiert werden muss.

Mit der neuesten Version eines Browsers können Sie „Meine SVB“ nutzen. Möchten Sie sichergehen, dass Sie die neueste Version des Browsers verwenden? Stellen Sie Ihren Computer, Ihr Tablet oder Telefon so ein, dass Updates automatisch installiert werden. 

Ohne DigiD können Sie sich nur dann anmelden, wenn Sie in einem EU-Land wohnen und eine niederländische „burgerservicenummer“ (BSN) haben. Sie brauchen für die Anmeldung dann einen von der Europäischen Union (EU) anerkannten elektronischen Identitätsnachweis. Sie beantragen diesen elektronischen Identitätsnachweis in Ihrem Wohnland. Es ist möglich, dass Sie hierfür die Staatsangehörigkeit Ihres Wohnlandes haben müssen. Auf der Website von „Nederland Wereldwijd“ sehen Sie, welche elektronischen Identitätsnachweise es pro Land gibt.