Freiwillige Versicherung
Mitteilungspflichtige Änderungen
Wenn Sie eine freiwillige Versicherung abgeschlossen haben und Ihre Situation ändert sich, müssen Sie uns dies innerhalb von 4 Wochen mitteilen. Wohnen Sie außerhalb der Niederlande, müssen Sie uns innerhalb von 6 Wochen informieren. Alle meldepflichtigen Änderungen im Überblick:
Einkommen
Ihre Einkünfte werden erheblich höher oder niedriger.
Geringe Einkommensschwankungen brauchen Sie uns nicht zu melden. Diese werden bei der definitiven Beitragsberechnung berücksichtigt.
Umzug
- Sie ziehen um.
Ihre Korrespondenzanschrift ändert sich.
Sie wohnen außerhalb der Niederlande
- Sie kehren in die Niederlande zurück.
- Sie nehmen eine Beschäftigung in den Niederlanden auf.
Sie arbeiten außerhalb der Niederlande und wohnen in den Niederlanden
Sie beenden Ihre Tätigkeit außerhalb der Niederlande.
Änderungen melden
Sie können uns auf verschiedene Arten über Änderungen informieren. Wählen Sie die Art, die Ihnen am meisten zusagt.
Telefonisch
Sie können eine Änderung telefonisch melden. Rufen Sie die Geschäftsstelle Versicherungen unter folgender Telefonnumer an: 020 - 656 5225.