Kindergeld
Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin trennen sich
Wenn Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin sich trennen, wird dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt, das Kindergeld gezahlt. Auch wenn Sie Unterhaltsleistungen für ein Kind zahlen, das bei Ihrem Expartner/Ihrer Expartnerin wohnt, erhält Ihr Expartner/Ihre Expartnerin das Kindergeld.
Ihr Kind wohnt abwechselnd bei beiden Eltern
Wenn Ihr Kind abwechselnd bei Ihnen und bei Ihrem Expartner/Ihrer Expartnerin wohnt, nennen wir das "co-ouderschap" (gemeinsames Sorgerecht). Die SVB kann das Kindergeld dann zwischen Ihnen beiden verteilen.
Wie viel Kindergeld beide Eltern erhalten, stellen wir fest anhand:
- des Gerichtsurteils oder
- des so genannten Elternplans oder
- der schriftlichen Elternvereinbarung, in der die Verteilung beschrieben wird.
Bekommen Sie auch kindgebundenes Budget? Dann hat das gemeinsame Sorgerecht Folgen für das kindgebundene Budget.