AOW-Leistung
Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen
Für die SVB gelten Sie nicht als "zusammenwohnend", wenn Sie mit einem eigenen Kind, Stiefkind oder Pflegekind zusammenwohnen. Sie erhalten dann eine AOW-Leistung für alleinstehende Leistungsberechtigte.
Sie wohnen mit Kindern zusammen, die 18 Jahre oder älter sind
Wenn außer Ihnen in Ihrem Haushalt nur Kinder (eigene Kinder, Stief- oder Pflegekinder) ab 18 Jahren leben, bekommen Sie die AOW-Leistung für Alleinstehende. Diese Leistung beläuft sich auf 70 % des niederländischen Nettomindestentgelts.