AOW-Leistung
Inhaftierung
Sie sind inhaftiert
Wenn Sie beispielsweise in eine Justizvollzugsanstalt oder in Sicherheitsverwahrung müssen, erhalten Sie keine AOW-Leistung mehr. Ihre Leistung wird beendet, sobald Sie einen Monat Ihrer Haft verbüßt haben.
Wurden Sie entlassen? Sie können nun wieder AOW-Leistung erhalten. Senden Sie uns eine Bescheinigung über Ihre Haftentlassung zu.
Ausnahmefälle
Gelten Sie Ihre Strafe ab, indem Sie gemeinnützige Arbeit leisten, oder wurden Sie in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, gilt Obenstehendes nicht für Sie. Sie erhalten weiterhin Ihre AOW-Leistung.