Kurzinfo Kindergeld

Das Kindergeld ist ein Betrag, mit dem Sie einen Teil der Kosten für Ihr Kind zahlen können.

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Für welche Kinder bekommen Sie Kindergeld?

Sie können Kindergeld bekommen für:

  • ein eigenes Kind
  • das Kind eines (Ex‑)Partners/einer (Ex-)Partnerin
  • ein Pflegekind
  • ein Kind, für das Sie sorgen, als wäre es Ihr eigenes Kind

Das niederländische Kindergeld ist altersabhängig

Die Höhe des Kindergelds ändert sich mehrmals, wenn das Kind älter wird. Auch die Vorschriften ändern sich. 

Was sich genau ändert, hängt vom Alter Ihres Kindes ab.

Ihr Kind wurde geboren

Sie bekommen 279,49 € Kindergeld pro Quartal. Sie erhalten die Zahlung immer nach Ablauf des Quartals.

Beispiel

  • Ihr Kind wurde am 20. Juni geboren
  • Sie bekommen ab dem 3. Quartal Kindergeld 
  • Die erste Zahlung kommt Anfang Oktober

Ihr Kind ist 3 geworden und hat einen intensiven Versorgungsbedarf

Hat Ihr Kind einen intensiven Versorgungsbedarf? Zum Beispiel, weil es behindert oder schwer krank ist? Dann können Sie eventuell doppeltes Kindergeld bekommen. 

Das ist möglich, wenn Ihr Kind:

  • mindestens 3 Jahre alt ist
  • zu Hause wohnt
  • ein Gutachten vom Centrum Indicatiestelling Zorg (CIZ) hat

Ihr Kind ist 6 geworden

Das Kindergeld wird erhöht. 

Sie bekommen 339,38 € pro Quartal.

Ihr Kind ist 12 geworden

Das Kindergeld wird noch ein letztes Mal erhöht. 

Sie bekommen 399,27 € pro Quartal.

Ihr Kind ist 16 geworden

Dann wird geprüft, ob Ihr Kind eine Ausbildung macht. Diese Ausbildung muss mit einem qualifizierten Schulabschluss enden. Für die Niederlande bedeutet das: ein Abschlusszeugnis HAVO, VWO oder MBO-Niveau 2 oder höher.

Sie bekommen Kindergeld, wenn:

  • Ihr Kind eine Ausbildung macht, mit dem es einen qualifizierten Schulabschluss bekommt
  • Ihr Kind schon einen qualifizierten Schulabschluss hat
  • Ihr Kind wegen einer Krankheit oder Behinderung keine Ausbildung machen kann (Ihr Kind hat eine Freistellung)

Ihr Kind ist 18 geworden

Dann endet das Kindergeld in jedem Fall.

Vielleicht bekommt Ihr Kind dann noch eine andere Leistung:

  • Ausbildungsförderung vom DUO (Dienst Uitvoering Onderwijs)
  • Zuschuss für Schüler vom DUO
  • Krankenversicherungszuschlag vom Belastingdienst

Wie stellen Sie den Antrag?

Es kann sein, dass Sie das Kindergeld beantragen müssen. Es ist auch möglich, dass Sie nichts zu tun brauchen. Das hängt von Ihrer Situation ab.

Beantworten Sie einige Fragen und sehen Sie, wie Sie den Antrag stellen können.