Anmeldung bei „Meine SVB“ wird anders

Ab dem 10. Mai 2023 können Sie sich bei „Meine SVB“ nicht mehr mit Ihrem DigiD-Benutzernamen und Ihrem Kennwort anmelden. Sie können sich dann nur anmelden: 

  • mit Ihrem DigiD-Benutzernamen, Ihrem Kennwort und einer SMS-Kontrolle 
  • mit der DigiD-App 
  • mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis

Warum ändert sich die Anmeldung?

Immer öfter werden Angelegenheiten online geregelt, auch mit Behörden. Häufig betrifft dies vertrauliche Daten. Mit einem zusätzlichen Sicherheitsschritt bei der Anmeldung sind Ihre Daten noch besser geschützt. 

Wichtig, wenn Sie sich nur mit Benutzername und Kennwort anmelden

Melden Sie sich noch nur mit Benutzername und Kennwort an? Und nutzen Sie die SMS-Kontrolle oder die DigiD-App nicht? Passen Sie dies an, damit Sie „Meine SVB“ auch nach dem 10. Mai weiter verwenden können.

Lesen Sie, was Sie je nach Situation tun können. 

Melden Sie sich bei Mijn DigiD an:   

  • Ist die SMS-Kontrolle aktiviert? Dann können Sie „Meine SVB“ nach dem 10. Mai weiterhin nutzen. Sie können auch die DigiD‑App aktivieren. 
  • Ist die SMS-Kontrolle nicht aktiviert? Aktivieren Sie diese Kontrolle dann und geben Sie Ihre Telefonnummer ein. Sie können auch gesprochene SMS-Nachrichten erhalten. Was für ein Telefon Sie haben, spielt dabei keine Rolle. Sie können auch die DigiD‑App aktivieren.

Wenn Sie hierbei Hilfe brauchen

Manchmal ist die digitale Welt recht kompliziert. Deshalb gibt es bei DigiD praktische Videos und Schritt-für-Schritt-Erklärungen. Vielleicht kann Ihnen jemand bei der neuen Art der Anmeldung helfen? Zum Beispiel mit einer DigiD-Vollmacht. Auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Informationsstelle „Digitale Overheid“ (Digitale Behörden) helfen Ihnen gerne. Oder Sie erkundigen sich bei einer Stadtbücherei in Ihrer Nähe.

Melden Sie sich bei Mijn DigiD an:   

  • Ist die SMS-Kontrolle aktiviert? Dann können Sie „Meine SVB“ nach dem 10. Mai weiterhin verwenden. Sie können auch die DigiD‑App aktivieren. 
  • Ist die SMS-Kontrolle nicht aktiviert? Sie können diesen Kontrollschritt bei Ihrem jetzigen DigiD leider nicht hinzufügen. Sie können wohl einen neuen DigiD mit SMS-Kontrolle beantragen. Regeln Sie dies möglichst bald, damit Sie „Meine SVB“ nach dem 10. Mai weiter verwenden können. Sie können dann auch die DigiD‑App aktivieren.

Wie beantragen Sie einen neuen DigiD? 

Wählen Sie Ihre Situation aus:

  • Sie bekommen jetzt schon eine AOW-Leistung oder Sie bekommen demnächst eine AOW-Leistung. Beantragen Sie bei uns nochmals einen DigiD und fügen Sie die SMS-Kontrolle hinzu. Sie können dann auch die DigiD‑App aktivieren 
  • Sie bekommen keine AOW-Leistung. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)? Dann können Sie auf der Website von DigiD einen DigiD mit SMS-Kontrolle beantragen. Hiermit können Sie „Meine SVB“ weiter verwenden und auch die DigiD-App aktivieren
  • Sie bekommen keine AOW-Leistung. Sie besitzen auch nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats des EWR. Sie können sich leider ab dem 10. Mai nicht mehr bei „Meine SVB“ anmelden. Natürlich haben Sie andere Möglichkeiten, Kontakt mit uns aufzunehmen 

Wenn Sie hierbei Hilfe brauchen

Manchmal ist die digitale Welt recht kompliziert. Dann ist es gut, wenn Sie Hilfe finden. Vielleicht kann Ihnen jemand bei der neuen Art der Anmeldung helfen? Zum Beispiel mit einer DigiD-Vollmacht. Auch auf den Websites von DigiD und Nederland Wereldwijd finden Sie praktische Informationen.