Sie möchten jemanden bevollmächtigen

Möchten Sie, dass eine andere Person Ihre Angelegenheiten bei der SVB für Sie erledigt? Dann können Sie diese Person bevollmächtigen. Sie können auch mit einer Vollmacht die Angelegenheiten für eine andere Person regeln. 

Wählen Sie eine Situation aus und lesen Sie die Informationen zum Thema Vollmacht.

Möchten Sie eine andere Person bevollmächtigen, die Ihre Angelegenheiten bei der SVB online über „Meine SVB“ für Sie erledigt? Mit einer DigiD-Vollmacht ist das möglich.

Mit der DigiD-Vollmacht entscheiden Sie, wer Ihre Angelegenheiten online auf „Meine SVB“ für Sie regeln darf. Dazu geben Sie nicht Ihre persönlichen Anmeldedaten ab. Die Person, die Sie bevollmächtigen, muss einen eigenen DigiD oder einen von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis haben. Die von Ihnen bevollmächtigte Person meldet sich mit dem eigenen DigiD oder elektronischen Identitätsnachweis an, um Ihre Angelegenheiten zu regeln.

Möchten Sie jemanden bevollmächtigen, für Sie Angelegenheiten per Post oder telefonisch zu erledigen? Dann können Sie hierfür unser Formular für eine Vollmacht verwenden.

Wann verwenden Sie unser Formular für eine Vollmacht?

Sie verwenden das Formular für eine Vollmacht, wenn die von Ihnenbevollmächtigte Person:

  • die SVB mündlich oder schriftlich um Auskunft bittet
  • der SVB mündlich oder schriftlich Angaben macht
  • Ihre Post von der SVB erhält 
  • Ihre personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anfordert, ändert oder ergänzt 

Möchten Sie die Angelegenheiten für eine andere Person regeln? Aber ist diese Person nicht einwilligungsfähig? Dann ist eine Vollmacht nicht möglich. 

Partner/-in, Kinder oder Geschwister der beteiligten Person müssen in einem solchen Fall beim Gericht eine rechtliche Betreuung beantragen.