Aktuelle Informationen zur Corona-Sonderregelung ab 1. Juli 2022
Grenzgänger im Homeoffice: Folgen für Sozialversicherung und Steuern
Bis zum 30. Juni 2023 keine Folgen für die Sozialversicherung
Obwohl die Corona-Sonderregelung offiziell zum 1. Juli 2022 endet, gilt diese Regelung in der Praxis weiter, und zwar bis zum 30. Juni 2023. Darauf hat man sich auf europäischer Ebene geeinigt. Das bedeutet, dass Grenzgänger in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 im Homeoffice arbeiten können, ohne dass sich das anwendbare Sozialversicherungsrecht ändert. Welche Regeln ab 30. Juni 2023 gelten, ist zurzeit noch nicht deutlich. Sobald wir Genaueres wissen, informieren wir Sie auf unserer Website.
Bis zum 30. Juni 2022 keine Folgen für die Steuern
In Bezug auf die Steuern richtet sich die Corona-Sonderregelung nach den bilateralen Vereinbarungen, die die Niederlande mit Deutschland und Belgien getroffen haben. Diese Vereinbarungen gelten bis zum 30. Juni 2022. Sie werden nicht verlängert. Ab 1. Juli gelten wieder die regulären Bestimmungen aus den Steuerabkommen.