Wann endet Ihre Anw-Leistung?

Wählen Sie Ihre Situation aus

Wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben, können Sie keine Anw-Leistung bekommen. Im Prinzip können Sie dann Anspruch auf eine AOW-Leistung haben.

Ihre Anw-Leistung endet, wenn Sie heiraten, mit einer anderen Person zusammenziehen oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.

Ist Ihr Kind jünger als 18 Jahre? Und wohnt Ihr Kind nicht mehr zu Hause? Dann endet die Anw-Leistung. Die Leistung endet auch, wenn Ihr Kind in einer anderen Familie wohnt.

Ihre Anw-Leistung endet, wenn Ihr jüngstes Kind 18 Jahre alt wird.

Liegt Ihre Erwerbsminderung unter 45 %? Dann endet Ihre Anw-Leistung.

Ihre Anw-Leistung endet, wenn Sie 1 Monat in einer Justizvollzugsanstalt oder in Sicherungsverwahrung verbringen. Werden Sie entlassen? Dann erhalten Sie Ihre Anw-Leistung wieder. Senden Sie uns dann die Bescheinigung über die Haftentlassung zu.

Hatten Sie früher eine Leistung nach dem niederländischen Allgemeinen Witwen- und Waisengesetz (AWW)? Dann wurde diese Leistung am 1. Juli 1996 in eine Anw-Leistung umgewandelt. Für Sie gelten andere Vorschriften. Wenn Sie Fragen hierzu haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.