Kontrolle des Leistungsanspruchs

Wir möchten unsere Aufgaben als Ausführungsbehörde richtig ausführen. Jede Person soll den Betrag erhalten, auf den sie Anspruch hat. Unsere Aufgabe ist es auch, zu kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden. Wir sprechen dann von einer Kontrolle des Leistungsanspruchs.

Wir können Sie um Angaben bitten

Wenn wir Fragen haben, können wir Leistungsempfänger zu Hause besuchen. Wir können auch Unternehmen oder Organisationen besuchen, um Angaben zu erhalten. Manchmal kündigen wir unseren Besuch vorher an und manchmal nicht. Wir können Sie auch telefonisch oder schriftlich um Angaben bitten.

Haben Sie ein Schreiben von der SVB bekommen? Beachten Sie bitte Folgendes:

  • Auf unseren Schreiben steht immer das Logo der SVB und der Name und die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners/Ihrer Ansprechpartnerin.
  • Für unsere Schreiben verwenden wir Briefumschläge mit einem Logo der SVB.

Wir können Sie in unserem Schreiben um Angaben bitten. Diese Angaben benötigen wir, um festzustellen, ob eine Leistung zu Recht gezahlt wird. Das Gesetz regelt, dass wir Sie um diese Angaben bitten dürfen und dass Sie mitwirken und uns die Angaben erteilen müssen. 

Vertrauen Sie dem Schreiben nicht? Rufen Sie dann die Telefonnummer +31 30 264 98 80 an um zu kontrollieren, ob das Schreiben tatsächlich von der SVB kommt.

Werden Sie von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der SVB angerufen? Beachten Sie bitte Folgendes:

  • Sie können von einer Handynummer oder einer Festnetznummer angerufen werden. Es ist auch möglich, dass die Telefonnummer nicht sichtbar ist.
  • Wir stellen uns immer vor.
  • Unsere Mitarbeiter/-innen stellen Ihnen einige Fragen, um sicher zu sein, dass wir mit der richtigen Person sprechen.
  • Wir erklären immer, warum wir anrufen.
  • Unsere Mitarbeiter/-innen fragen Sie nie nach Ihren Anmeldedaten.
Wir können Sie in dem Telefongespräch um Angaben bitten. Diese Angaben benötigen wir, um festzustellen, ob eine Leistung zu Recht gezahlt wird. Das Gesetz regelt, dass wir Sie um diese Angaben bitten dürfen und dass Sie mitwirken und uns die Angaben erteilen müssen. 
 
Vertrauen Sie dem Anruf nicht? Rufen Sie dann die Telefonnummer +31 30 264 98 80 an um zu kontrollieren, ob die Person, die Sie angerufen hat, tatsächlich bei der SVB arbeitet.

Besuchen wir Sie zu Hause? Beachten Sie bitte Folgendes:

  • Wir besuchen Sie immer zu zweit.
  • Unsere Mitarbeiter/-innen bitten Sie immer um Erlaubnis, Ihre Wohnung betreten zu dürfen.
  • Wir besuchen Sie nicht abends und nicht am Wochenende.
  • Unsere Mitarbeiter/-innen zeigen Ihnen direkt ihren Ausweis. Sehen Sie sich den Ausweis der SVB in Ruhe an.
  • Fragen Sie immer nach dem Ausweis, wenn Ihnen dieser nicht direkt gezeigt wird. Geben die Personen an, dass sie keinen Ausweis bei sich haben? Lassen Sie diese Personen nicht herein.
  • Wir bitten Sie, uns Ihren Ausweis zu zeigen, damit wir sicher sind, dass wir mit der richtigen Person sprechen.
  • Wenn Ihnen das lieber ist, können Sie ein Familienmitglied, einen Freund/eine Freundin oder eine Bekannte/einen Bekannten bitten, bei dem Gespräch dabei zu sein.

Vertrauen Sie dem Besuch nicht? Rufen Sie dann die Telefonnummer +31 30 264 98 80 an, bevor Sie jemanden hereinlassen.

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Auch dann können wir Sie zu Hause besuchen.

Wenn Sie keinen Hausbesuch möchten

Sie sind nicht verpflichtet, an dem Hausbesuch mitzuwirken. Aber wir benötigen wohl Angaben, um festzustellen, ob Sie die Leistung zu Recht erhalten. Meistens schlagen wir Ihnen erst vor, dass wir an einem anderen Tag oder zu einer anderen Uhrzeit wiederkommen. Wenn Sie den Hausbesuch ganz ablehnen, kann dies Folgen für Ihre Leistung haben.

Besuchen wir Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation? Beachten Sie dann bitte Folgendes:

  • Unsere Mitarbeiter/-innen zeigen Ihnen direkt ihren Ausweis. Sehen Sie sich den Ausweis der SVB in Ruhe an.
  • Fragen Sie immer nach dem Ausweis, wenn Ihnen dieser nicht direkt gezeigt wird. Geben die Personen an, dass sie keinen Ausweis bei sich haben? Lassen Sie diese Personen nicht herein.

Bei dem Besuch Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation können unsere Mitarbeiter/-innen Sie um Angaben bitten. Diese Angaben benötigen wir, um festzustellen, ob eine Leistung zu Recht gezahlt wird oder ob eine A1-Bescheinigung ausgestellt werden kann oder zu Recht ausgestellt wurde. Das Gesetz regelt, dass wir Sie um diese Angaben bitten dürfen und dass Sie mitwirken und uns die Angaben erteilen müssen.

Vertrauen Sie dem Besuch nicht? Rufen Sie dann die Telefonnummer +31 30 264 98 80 an um zu kontrollieren, ob die Person, die Sie besucht, tatsächlich bei der SVB arbeitet.