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AIO-Einkommensergänzung - Was versteht die SVB unter "zusammenwohnen"?

AIO-Einkommensergänzung

Was versteht die SVB unter "zusammenwohnen"?

Aus Sicht der SVB wohnen Sie zusammen, wenn Sie:

  • Ihren Wohnraum mit einer Person über 18 Jahren teilen und
  • die Haushaltskosten teilen oder
  • füreinander sorgen.

Die Person, mit der Sie zusammenwohnen, nennen wir Ihren "Partner". Dies kann Ihr Ehepartner sein, ein Freund oder eine Freundin, aber auch Ihr Bruder, Ihre Schwester oder Ihr Enkelkind. Wohnen Sie zusammen, erhalten Sie nur dann eine AIO-Einkommensergänzung, wenn das gemeinsame Einkommen von Ihnen und Ihrem Partner/Ihrer Partnerin unter einem Betrag von 1.342,07 € netto pro Monat liegt. Darüber hinaus dürfen Ihre gemeinsamen Vermögenswerte einen Betrag von 11.370 € nicht überschreiten.

Manchmal doch AIO-Einkommensergänzung als "Alleinstehende(r)"

Wenn Sie mit jemandem den Wohnraum teilen, können Sie dennoch AIO-Einkommensergänzung für Alleinstehende bekommen, aber nur, wenn Sie den Wohnraum mit Ihrem (Ver-)Mieter teilen.

Sie wohnen mit einem Enkel unter 18 Jahren zusammen

Wohnen Sie mit einem Enkelkind unter 18 Jahren zusammen, für das Sie Kindergeld bekommen? Sie bekommen eine AIO-Einkommensergänzung für Alleinerziehende, wenn Ihr Einkommen unter 1.227,02 € netto pro Monat liegt.

Sie wohnen mit Ihrem über 18-jährigen Kind zusammen

Wohnen Sie mit einem oder mehreren eigenen Kindern oder Stiefkindern im Alter von 18 bis 64 Jahren zusammen? Sie bekommen dann keine AIO-Einkommensergänzung. Möglicherweise kann Ihre niederländische Gemeinde Ihnen ergänzende Sozialhilfe ("aanvullende bijstand") zahlen. Dies ist möglich, wenn Ihr gemeinsames Nettoeinkommen unter 1.342,07 € pro Monat liegt.

Ausnahme:
Nur wenn Ihr Kind sich in der Ausbildung befindet und hierfür Ausbildungsförderung erhält, können Sie von der SVB eine AIO-Einkommensergänzung bekommen.

Sie wohnen mit einem Kind oder Elternteil von 65 Jahren oder älter zusammen

Teilen Sie Ihren Wohnraum mit einem Elternteil oder Ihrem Kind und sind alle Bewohner des Haushalts 65 Jahre oder älter, erhalten Sie die AIO-Einkommensergänzung von uns, solange das gemeinsame Nettoeinkommen unter 1.342,07 € pro Monat liegt.