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AIO-Einkommensergänzung - Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen

AIO-Einkommensergänzung

Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen

Sie wohnen mit Ihrem unter 18-jährigen Kind zusammen

Für die SVB gelten Sie nicht als "zusammenwohnend", wenn Sie mit Ihrem eigenen Kind oder Stiefkind unter 18 Jahren zusammenwohnen. Sie erhalten in diesem Fall eine AIO-Einkommensergänzung für Alleinerziehende, wenn:

  • Ihr Nettoeinkommen unter 1.227,02 € pro Monat liegt;
  • Sie in vollem Umfang für den Unterhalt des Kindes aufkommen und
  • Sie für das Kind Kindergeld bekommen.

Sie wohnen mit Ihrem über 18-jährigen Kind zusammen

Wohnen Sie mit einem oder mehreren eigenen Kindern oder Stiefkindern im Alter von 18 bis 64 Jahren zusammen? Sie bekommen dann keine AIO-Einkommensergänzung. Möglicherweise kann Ihre niederländische Gemeinde Ihnen ergänzende Sozialhilfe ("aanvullende bijstand") zahlen. Dies ist möglich, wenn Ihr gemeinsames Nettoeinkommen unter 1.342,07 € pro Monat liegt.

Ausnahme:
Nur wenn Ihr Kind sich in der Ausbildung befindet und hierfür Ausbildungsförderung erhält, können Sie von der SVB eine AIO-Einkommensergänzung bekommen.

Sie wohnen mit einem Kind oder Elternteil von 65 Jahren oder älter zusammen

Teilen Sie Ihren Wohnraum mit einem Elternteil oder Ihrem Kind und sind alle Bewohner des Haushalts 65 Jahre oder älter, erhalten Sie die AIO-Einkommensergänzung von uns, solange das gemeinsame Nettoeinkommen unter 1.342,07 € pro Monat liegt.