AIO-Einkommensergänzung
Mitteilungspflichtige Änderungen
Bekommen Sie eine AIO-Einkommensergänzung und ändert sich Ihre Situation? Teilen Sie uns dies innerhalb von 4 Wochen mit, damit Sie stets den korrekten Betrag bekommen.
Geht die Mitteilung zu spät bei uns ein oder machen Sie falsche oder unvollständige Angaben, können wir eine Sanktion (Geldbuße) verhängen.
Alle mitteilungspflichtigen Änderungen
- Ihr Einkommen ändert sich (zum Beispiel, weil Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, eine andere Sozialleistung beziehen oder eine Erstattung des Finanzamts erhalten).
- Sie, Ihr Partner/Ihre Partnerin oder ein minderjähriges Kind, das bei Ihnen zu Hause wohnt, erhalten Geld oder Wertsachen (zum Beispiel eine Erbschaft, eine Schenkung, einen Lotteriegewinn, die Auszahlung einer Versicherung oder eines Rentenfonds, ein Auto oder wertvollen Schmuck).
- Sie heiraten oder gehen eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein.
- Sie ziehen mit einer anderen Person zusammen.
- Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin trennen sich.
- Ihr Kind zieht zu Hause aus.
- Sie ziehen zu Ihrem erwachsenen Kind (18 Jahre oder älter).
- Ihr erwachsenes Kind (18 Jahre oder älter) zieht zu Ihnen.
- Ihr erwachsenes, zu Hause wohnendes Kind (18 Jahre oder älter) befindet sich nicht mehr in der Ausbildung.
- Sie wohnen nicht mehr an der gleichen Anschrift wie Ihr Partner/Ihre Partnerin.
- Der Status Ihrer Aufenthaltsgenehmigung ändert sich.
- Ihre Staatsbürgerschaft ändert sich.
- Ihre Kontonummer ändert sich.
- Sie ziehen um.
- Sie halten sich eine Zeit lang außerhalb der Niederlande auf (zum Beispiel auf Urlaubsreise oder zu einem Familienbesuch).
- Sie ziehen aus den Niederlanden fort.
- Sie ziehen in ein Pflegeheim.
Wie melden Sie Änderungen?
Sie können uns Änderungen über "Meine SVB" auf unserer Website, auf dem Postweg oder telefonisch mitteilen.
Meine SVB
Bekommen Sie auch eine AOW-Leistung, können Sie hier Ihre Daten zur AOW und AIO-Einkommensergänzung anzeigen und ändern.

