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AIO-Einkommensergänzung - Sie ziehen nach Ihrem 65. Geburtstag in die Niederlande

AIO-Einkommensergänzung

Sie kommen nach Ihrem 65. Geburtstag zum ersten Mal in die Niederlande

Wenn Sie nach Ihrem 65. Geburtstag zum ersten Mal in die Niederlande kommen, haben Sie in den Jahren zuvor keinerlei Anspruch auf AOW-Leistung aufgebaut. Sie bekommen dann keine AOW-Leistung, können jedoch vielleicht eine AIO-Einkommensergänzung bekommen, wenn Sie ansonsten wenig oder keine Einkünfte haben.

Manchmal dennoch Anspruch auf AOW

Sie können eine anteilige AOW-Leistung bekommen, wenn Sie vor dem 1. Januar 1942 geboren sind und Sie:

  • nach Ihrem 59. Geburtstag sechs Jahre lang in den Niederlanden, Aruba, Curaçao, Saint, Martin, Bonaire, Saint Eustache, Saba gewohnt haben, und Sie
  • momentan in den Niederlanden wohnen, und Sie
  • die niederländische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Mitgliedstaats oder eines Landes haben, mit dem die Niederlande ein Abkommen zur sozialen Sicherheit geschlossen haben.