AIO-Einkommensergänzung
Sie machen Urlaub
Wenn Sie längere Zeit im Ausland verbringen, kann sich das auf Ihre AIO-Einkommensergänzung auswirken.
Wie lange dürfen Sie sich pro Jahr außerhalb der Niederlande aufhalten?
Um Ihre AIO-Einkommensergänzung behalten zu können, dürfen Sie sich nicht länger als 13 Wochen pro Jahr außerhalb der Niederlande aufhalten. Wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin unter 65 Jahre alt ist, darf er/sie sich längstens 4 Wochen außerhalb der Niederlande aufhalten.
Sie dürfen sich mehrmals pro Jahr im Ausland aufhalten, solange Sie die maximal erlaubte Wochenanzahl nicht überschreiten. Wir zählen alle Aufenthaltszeiträume außerhalb der Niederlande zusammen. Überschreiten Sie die maximal erlaubte Wochenanzahl, wird die Zahlung Ihrer AIO-Einkommensergänzung eingestellt.
Wenn Sie sich zum Jahreswechsel außerhalb der Niederlande aufhalten, darf Ihr Aufenthalt die maximal erlaubte Wochenanzahl nicht überschreiten.
Informieren Sie die SVB vorab
Teilen Sie uns jeweils vorab mit, wenn Sie die Niederlande verlassen. Melden Sie uns das Datum, an dem Sie abreisen, und das Datum, an dem Sie in die Niederlande zurückkehren.
Sie möchten länger ins Ausland
Wenn Sie sich länger als die maximal erlaubte Wochenanzahl außerhalb der Niederlande aufhalten möchten, beachten Sie bitte, dass die Zahlung Ihrer AIO-Einkommensergänzung eingestellt wird, sobald Sie die maximal erlaubte Wochenanzahl überschreiten.
Wurde Ihre AIO-Einkommensergänzung beendet und kehren Sie in die Niederlande zurück, können Sie die AIO-Einkommensergänzung erneut bei der SVB beantragen.
Auch Ihre AOW-Leistung kann sich ändern, wenn Sie sich länger als 3 Monate außerhalb der Niederlande aufhalten
Halten Sie sich länger als 3 Monate pro Jahr außerhalb der Niederlande auf? In diesem Fall kann sich die Höhe Ihrer AOW-Leistung ändern, da wir nicht in jedes Land die volle AOW-Leistung auszahlen dürfen. Ausführlichere Informationen hierzu sehen Sie auf der Seite "Sie ziehen um (AOW)".

