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AIO-Einkommensergänzung - Sie und Ihr Partner trennen sich

AIO-Einkommensergänzung

Sie und Ihr Partner trennen sich

Wenn Sie sich trennen oder scheiden lassen, ändert sich die Höhe Ihrer AIO-Einkommensergänzung. Sie erhalten dann AIO-Einkommensergänzung für Alleinstehende.

Bekommen Sie auch eine AOW-Leistung? Dann ändert sich auch die Höhe Ihrer AOW-Leistung. War Ihr Partner noch unter 65, endet der Zuschlag, den Sie bislang für Ihren Partner bekamen.

Weiterhin verheiratet, aber separate Wohnungen

Bleiben Sie verheiratet, ziehen jedoch in getrennte Wohnungen? Sie erhalten AIO-Einkommensergänzung für Alleinstehende (das heißt: 70 % des Nettomindestentgelts), wenn Sie 3 Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie oder Ihr Partner wollen keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen.
  • Sie und Ihr Partner leben voneinander getrennt.
  • Sie oder Ihr Partner beabsichtigen nicht, wieder zusammenzuziehen.