AIO-Einkommensergänzung
Widerspruch und Klage
Wir sorgen dafür, dass Sie die AIO-Einkommensergänzung bekommen und dass der Betrag stimmt. Selbstverständlich informieren wir Sie über die von unsere Entscheidungen. Sind Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden? Rufen Sie uns an. Gemeinsam können wir Ihre Fragen beantworten oder das Problem hoffentlich schnell lösen.
Wenn wir keine Lösung finden oder Sie mit der Lösung nicht zufrieden sind, können Sie innerhalb von sechs Wochen schriftlich Widerspruch einlegen.
Widerspruch
Ihr Widerspruch muss in jedem Fall die folgenden Angaben enthalten:- Ihren Namen und Ihre Adresse
- Ihr Zeichen bei der SVB
- den Bescheid, gegen den Sie Widerspruch erheben
- die Gründe, warum Sie mit diesem Bescheid nicht einverstanden sind
- wie die SVB Ihrer Ansicht nach entscheiden sollte
- das Datum Ihres Widerspruchs
Schreibt eine andere Person den Widerspruch für Sie, müssen Sie für diese Person eine Vollmacht mitschicken.
Schicken Sie das Schreiben an die SVB-Geschäftsstelle, die den Bescheid erstellt hat. Schreiben Sie links oben auf den Umschlag das Wort "bezwaarschrift". Schicken Sie auch Dokumente mit, die für den Widerspruch wichtig sein können.
Sie erhalten von uns schnellstmöglich eine Antwort auf Ihr Schreiben.
Anhörung zur Erläuterung Ihres Widerspruchs
Manchmal haben wir bezüglich Ihres Schreibens noch Fragen. Oder Sie möchten selbst eine Erklärung abgeben. Dann laden wir Sie zu einem Gespräch ein. Ein solches Gespräch heißt "Anhörung". Sie haben vor der Anhörung die Gelegenheit, Ihre Akte einzusehen. Während der Anhörung erläutern Sie, warum Sie Widerspruch einlegen. Es darf auch eine andere Person in Ihrem Namen das Wort führen.Klage erheben
Sie sind mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden? Dann können Sie bei Gericht Klage erheben.

