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AIO-Einkommensergänzung - Zahlungen an Dritte

AIO-Einkommensergänzung

Zahlungsvereinbarungen mit Ihrer Wohngemeinde

Wenn Sie unter 65 sind und Sozialhilfe bekommen, zahlt Ihre Wohngemeinde möglicherweise bestimmte Rechnungen für Sie, zum Beispiel für Gas, Wasser und Strom. Dies kann sich ändern, wenn Sie 65 werden.

Wenn Sie 65 Jahre alt werden, erhalten Sie eine AOW-Leistung und vielleicht noch eine Altersversorgung Ihres Arbeitgebers. Ob Ihre Wohngemeinde weiterhin Rechnungen für Sie bezahlt, richtet sich nach der Höhe Ihrer AOW-Leistung und der betrieblichen Altersversorgung.

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Ihr Einkommen (AOW + Betriebsrente) übersteigt das Mindesteinkommen. In diesem Fall erhalten Sie keine Sozialhilfe mehr und die Zahlungsvereinbarungen mit Ihrer Wohngemeinde werden hinfällig. In Zukunft zahlen Sie Ihre Rechnungen wieder selbst.
  • Ihr Einkommen bleibt auch mit AOW-Leistung unter dem Mindestsatz. Sie erhalten dann eine AIO-Einkommensergänzung. In diesem Fall übernimmt die SVB die Zahlungsvereinbarungen mit Ihrer Gemeinde. Wir zahlen also in Zukunft die Rechnungen, die Ihre Gemeinde nun für Sie bezahlt.