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Freiwillige Versicherung - Wann können Sie sich freiwillig versichern?

Freiwillige Versicherung

Wann können Sie sich freiwillig versichern?

Sie können sich freiwillig nach dem AOW und Anw versichern, wenn Sie:

  • aus den Niederlanden wegziehen oder eine Beschäftigung in einem anderen Land aufnehmen;
  • dies schriftlich innerhalb eines Jahres nach Ihrem Wegzug aus den Niederlanden oder nach Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb der Niederlande beantragen;
  • unmittelbar vor der freiwilligen Versicherung mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung in den Niederlanden nach dem AOW und Anw versichert waren;
  • zwischen 15 und 65 Jahre alt sind (gilt nur für das AOW).

Wir empfehlen Ihnen, die freiwillige Versicherung nach dem Anw zu beantragen, sobald Sie aus den Niederlanden wegziehen oder außerhalb der Niederlande eine Beschäftigung aufnehmen.