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Freiwillige Versicherung - Sie ziehen aus den Niederlanden in ein anderes Land oder nehmen eine Beschäftigung in einem anderen Land auf

Freiwillige Versicherung

Sie ziehen aus den Niederlanden in ein anderes Land oder nehmen eine Beschäftigung in einem anderen Land auf

Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen oder arbeiten, sind Sie meistens nicht mehr nach dem AOW und Anw versichert.

Niedrigere AOW-Leistung vermeiden

Sind Sie nicht nach dem AOW versichert, bekommen Sie mit 65 eine niedrigere AOW-Leistung. Für jedes nicht versicherte Jahr werden Ihnen 2 % vom vollen Leistungssatz abgezogen. Sie können dies durch eine freiwillige Versicherung vermeiden.

Trotzdem eine Anw-Hinterbliebenenleistung

Wenn Sie nicht nach dem Anw versichert sind, bekommt Ihr Partner bei Ihrem Tod eine niedrigere oder keine Hinterbliebenenleistung. Und wenn Ihre Kinder durch Ihren Tod verwaisen, bekommen sie keine Waisenleistung. Ihr Partner und Ihre Kinder können jedoch eine Leistung bekommen, wenn Sie sich freiwillig versichern.

Sie können sich nach den folgenden Gesetzen freiwillig versichern:  

  • AOW (Allgemeines Altersgesetz) 
  • Anw (Allgemeines Hinterbliebenengesetz)
  • kombinierte Versicherung AOW und Anw

Sie können sich innerhalb von 1 Jahr nach Beendigung Ihrer AOW- und Anw-Versicherung freiwillig versichern. Wir empfehlen Ihnen, die freiwillige Versicherung nach dem Anw zu beantragen, sobald Sie aus den Niederlanden wegziehen oder außerhalb der Niederlande eine Beschäftigung aufnehmen.