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Freiwillige Versicherung - Was versteht die SVB unter "Einkommen"?

Freiwillige Versicherung

Was versteht die SVB unter "Einkommen"?

Der Beitrag zur freiwilligen Versicherung hängt von Ihrem Einkommen ab. Wir berücksichtigen dabei sowohl Ihr Einkommen in den Niederlanden als auch im Ausland.

Ihr Einkommen

Wir berücksichtigen als Einkommen:

  • Lohn oder Entgelt;
  • Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit;
  • Gewinn aus einem eigenen Unternehmen;
  • Sozialleistungen wie zum Beispiel eine Hinterbliebenenleistung, eine Erwerbsminderungsleistung oder eine Frührente;
  • Eigentumspauschale ("eigenwoningforfait"): ein Prozentsatz des Werts Ihres Wohneigentums. Zahlen Sie Hypothekzinsen, ziehen wir diese von der Pauschale ab.

Was dürfen Sie abziehen?

Von Ihrem Gesamteinkommen dürfen Sie die folgenden Posten abziehen:

  • Sozialversicherungsbeiträge, die von Ihrem Lohn abgeführt wurden;
  • Beiträge für Leibrenten;
  • gezahlte Beiträge zur Kranken-, Arbeits-/Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung;
  • Spenden an Kirchen oder für einen guten Zweck;
  • Unterhaltszahlungen für Ihren Expartner;
  • einige spezifische Krankheitskosten;
  • Ausgaben zum Lebensunterhalt von Kindern unter 30 Jahren.

Sie dürfen nicht all diese Kosten in voller Höhe von Ihrem Einkommen abziehen. Hierfür gelten dieselben Regeln wie für Ihre Steuererklärung.

Der Beitrag ist nicht abzugsfähig

Den Beitrag für die freiwillige Versicherung können Sie nicht von Ihrem Einkommen abziehen.