Freiwillige Versicherung
Was versteht die SVB unter "Einkommen"?
Ihr Beitrag für den Einkauf in die AOW-Versicherung richtet sich nach Ihrem Einkommen.
Ihr Einkommen
Wir berücksichtigen als Einkommen:
- Lohn oder Entgelt;
- Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit;
- Gewinn aus einem eigenen Unternehmen;
- Sozialleistungen wie zum Beispiel eine Hinterbliebenenleistung, eine Erwerbsminderungsleistung oder eine Frührente;
- Eigentumspauschale ("eigenwoningforfait"): ein Prozentsatz des Werts Ihres Wohneigentums. Zahlen Sie Hypothekzinsen, ziehen wir diese von der Pauschale ab.
Was dürfen Sie abziehen?
Von Ihrem Gesamteinkommen dürfen Sie die folgenden Posten abziehen:
- Sozialversicherungsbeiträge, die von Ihrem Lohn abgeführt wurden;
- Beiträge für Leibrenten;
- gezahlte Beiträge zur Kranken-, Arbeits-/Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung;
- Spenden an Kirchen oder für einen guten Zweck;
- Unterhaltszahlungen für Ihren Expartner;
- einige spezifische Krankheitskosten;
- Ausgaben zum Lebensunterhalt von Kindern unter 30 Jahren.
Sie dürfen nicht all diese Ausgaben in voller Höhe von Ihrem Einkommen abziehen. Hierfür gelten dieselben Regeln wie für Ihre Steuererklärung.

