Freiwillige Versicherung
Sie ziehen in die Niederlande oder werden hier erwerbstätig
Sie können bis zum Erreichen des AOW-Eintrittsalters maximal 50 Jahre AOW-Versicherungszeiten aufbauen. Das Beginndatum der AOW-Aufbauzeit liegt also 50 Jahre vor Ihrem AOW-Eintrittsalter. Sind Sie innerhalb der 50 Jahre AOW-Aufbauzeit in die Niederlande gezogen oder haben hierzulande eine Beschäftigung aufgenommen? Dann waren Sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht nach dem AOW versichert und bekommen deshalb bei Erreichen des AOW-Eintrittsalters eine geringere AOW-Leistung.
Möchten Sie fehlende AOW-Versicherungszeiten einkaufen?
Dank "Einkauf" können Sie sich nachträglich nach dem AOW freiwillig versichern, und zwar vom Beginndatum der 50 Jahre AOW-Aufbauzeit bis zu dem Tag, an dem Sie in die Niederlande kamen. Sie erhalten dann eine höhere AOW-Leistung.
Wohnen oder arbeiten Sie erstmals in den Niederlanden? Dann können Sie sich in die AOW-Versicherung einkaufen, wenn:
- dieses Datum innerhalb der 50 Jahre AOW-Aufbauzeit liegt und
- Sie zu diesem Zeitpunkt weniger als 10 Jahre in den Niederlanden wohnen oder arbeiten.
Sind Sie vor Beginndatum der 50 Jahre AOW-Aufbauzeit aus den Niederlanden weggezogen und nach diesem Datum in die Niederlande zurückgekehrt? Dann können Sie sich auch in die AOW-Versicherung einkaufen.
Hatten Sie zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung? Dann waren Sie vielleicht erst später AOW-versichert. Wir stellen dann fest, ab welchem Datum Sie versichert waren.
Wenn Sie mit Ihrer Familie in die Niederlande zurückkehren, können Sie auch Ihre Kinder freiwillig nach dem AOW versichern. Diese Möglichkeit besteht für Kinder, die:
- vor dem Beginndatum der 50 Jahre AOW-Aufbauzeit aus den Niederlanden weggezogen sind und nach diesem Datum in die Niederlande zurückkehren. Für Kinder, die am Wegzugsdatum aus den Niederlanden zwischen 15 und 17 Jahre alt sind, ist es nicht immer möglich, sich in die Versicherung einzukaufen. Für sie gilt eine andere Regelung. Wenn Sie mehr erfahren möchten, nehmen Sie bitte vor dem 18. Geburtstag des Kindes Kontakt mit der SVB auf.
- nach Ihrem Wegzug aus den Niederlanden geboren sind und nach dem Beginndatum der 50 Jahre AOW-Aufbauzeit in die Niederlande kommen.
- nach dem Beginndatum der 50 Jahre AOW-Aufbauzeit zum ersten Mal vorübergehend in die Niederlande kommen und hier erwerbstätig wurden. Es kann sich dabei auch um einen Ferienjob handeln.
Anhand einiger Fragen wird global der Beitrag berechnet, den Sie für den Einkauf leisten. Fordern Sie direkt im Anschluss ein detailliertes Angebot an. Wenn Sie dieses online anfordern, werden Ihre Daten automatisch eingegeben. Das Angebot ist unverbindlich.

