Freiwillige Versicherung
Sie ziehen in die Niederlande oder nehmen hier eine Beschäftigung auf
Erfolgte der Zuzug in die Niederlande oder die Beschäftigungsaufnahme hierzulande nach Vollendung Ihres 15. Lebensjahres? Bis zu diesem Zeitpunkt waren Sie nicht nach dem AOW versichert und bekommen deshalb mit 65 eine geringere AOW-Leistung. Die Versicherung nach dem AOW beginnt in den Niederlanden nämlich bereits mit dem vollendeten 15. Lebensjahr.
Sie können nachträglich AOW-Leistungsanspruch für die Jahre aufbauen, bevor Sie in die Niederlande gezogen sind oder hier Ihre Beschäftigung aufgenommen haben. Sie schließen dann für den Zeitraum ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zu dem Tag, an dem Sie in die Niederlande gezogen oder hier erwerbstätig geworden sind, eine freiwillige Versicherung nach dem AOW ab. Man nennt dies auch "Einkauf" in die Versicherung. Für das Anw können Sie sich nicht "einkaufen".
Hatten Sie zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung? Dann waren Sie vielleicht erst später AOW-versichert. Wir stellen dann fest, ab welchem Datum Sie versichert waren.
Durch "Einkauf" höhere AOW-Leistung
Wohnen oder arbeiten Sie erstmals in den Niederlanden? Dann können Sie sich in die AOW-Versicherung einkaufen, wenn Sie:
- zwischen 15 und 65 Jahre alt sind und
- zum jetzigen Zeitpunkt kürzer als 10 Jahre in den Niederlanden wohnen oder arbeiten.
Auch wenn Sie vor Ihrem 15. Geburtstag aus den Niederlanden weggezogen sind und nach Ihrem 15. Geburtstag wieder in die Niederlande zurückkommen, können Sie sich nach dem AOW einkaufen.
Einkauf für Ihre Kinder
Wenn Sie mit Ihrer Familie in die Niederlande zurückkehren, können Sie auch Ihre Kinder freiwillig nach dem AOW versichern. Diese Möglichkeit besteht für Kinder, die:
- vor dem 15. Geburtstag aus den Niederlanden weggezogen sind und nach dem 15. Geburtstag wieder in die Niederlande zurückkehren.
- nach Ihrem Wegzug aus den Niederlanden geboren sind und nach dem 15. Geburtstag in die Niederlande kommen.
- nach dem 15. Geburtstag erstmals vorübergehend in die Niederlande ziehen und hier eine Beschäftigung aufgenommen haben. Es kann sich auch um einen Ferienjob handeln.

