Freiwillige Versicherung
Wann erhalten Sie Anw-Leistung?
Ihr Partner oder Ihre Partnerin ist verstorben
Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin stirbt, kommt einiges auf Sie zu. Sie müssen vieles regeln, auch wenn Ihnen vielleicht gar nicht danach zumute ist. Der Tod Ihres Partners/Ihrer Partnerin kann auch finanzielle Folgen für Sie haben. Mit der Anw-Hinterbliebenenleistung sorgt der Staat dafür, dass Hinterbliebene ein Grundeinkommen haben. Die AOW sorgt für eine korrekte und rechtzeitige Auszahlung der Anw-Leistung.
Immer Anw-Halbwaisenleistung, wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren haben
Sie bekommen eine Anw-Halbwaisenleistung, wenn:
- Ihr Partner oder Ihre Partnerin in den Niederlanden wohnte oder arbeitete und
- Sie noch keine 65 Jahre alt sind und
- Sie ein eigenes Kind, ein Pflege- oder Stiefkind unter 18 Jahren versorgen und dieses Kind das eigene Kind des verstorbenen Elternteils war.
Die Halbwaisenleistung ist ein fester monatlicher Betrag. Der Betrag richtet sich nicht nach Ihrem Einkommen und auch nicht nach der Anzahl der Kinder, die zu Ihrer Familie gehören.
Auch eine Anw-Hinterbliebenenleistung
Sie können neben einer Anw-Halbwaisenleistung auch eine Anw-Hinterbliebenenleistung bekommen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie mit Ihrem verstorbenen Partner oder Ihrer Partnerin verheiratet waren oder ohne Trauschein zusammen wohnten.
Anw-Hinterbliebenenleistung, wenn Sie kein Kind unter 18 Jahren haben
Wenn Sie keine Kinder unter 18 Jahren haben, erhalten Sie eine Anw-Hinterbliebenenleistung, wenn:
- Ihr Partner oder Ihre Partnerin in den Niederlanden wohnte oder arbeitete und
- Sie noch keine 65 Jahre alt sind und
- Sie vor dem 1. Januar 1950 geboren wurden oder zu mindestens 45 % erwerbsgemindert sind.
Ob Sie verheiratet waren oder ohne Trauschein mit Ihrem verstorbenen Partner oder Ihrer Partnerin zusammenlebten, spielt keine Rolle.
Andere Einkünfte werden von Ihrer Anw-Leistung abgezogen
Wenn Sie keine anderen Einkünfte haben, erhalten Sie die volle Anw-Hinterbliebenenleistung. Haben Sie neben der Anw-Leistung noch andere Einkünfte, rechnen wir diese ganz oder anteilig auf die Anw-Hinterbliebenenleistung an.
Auf eine Halbwaisenleistung haben andere Einkünfte keine Auswirkung. Wir ziehen andere Einkünfte nicht von dieser Leistung ab. Wenn Sie jedoch noch eine andere Sozialleistung beziehen (beispielsweise Sozialhilfe), kann die Halbwaisenleistung von Ihrer anderen Leistung abgezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Leistungsträger.

