Freiwillige Versicherung
Was bedeutet "freiwillige Versicherung"?
Um Anspruch auf AOW-Altersleistung oder Anw-Hinterbliebenenleistung zu haben, müssen Sie nach dem AOW oder Anw versichert sein. Wenn Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, sind Sie in den meisten Fällen versichert.
Außerhalb der Niederlande nicht mehr versichert
Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen oder arbeiten, sind Sie meistens nicht mehr nach dem AOW und Anw versichert. Das heißt:
- die AOW-Leistung, die Sie mit 65 erhalten, verringert sich entsprechend;
- Ihr Partner erhält im Falle Ihres Todes eine geringere oder gar keine Anw-Hinterbliebenenleistung;
Ihre Kinder erhalten keine Waisenleistung, wenn sie Waisen werden sollten.
Sie können dies vermeiden, indem Sie sich freiwillig versichern.
Sie haben 3 Möglichkeiten, sich freiwillig zu versichern
Die freiwillige Versicherung ist für die folgenden Gesetze möglich:
- AOW (Allgemeines Altersgesetz)
- Anw (Allgemeines Hinterbliebenengesetz)
- kombinierte Versicherung AOW und Anw
"Einkauf" in die Versicherung bei Zuzug in die Niederlande
Erfolgte der Zuzug in die Niederlande oder die Beschäftigungsaufnahme hierzulande nach Vollendung Ihres 15. Lebensjahres? Bis dahin waren Sie nicht nach dem AOW versichert und bekommen deshalb mit 65 eine geringere AOW-Leistung.
Durch eine freiwillige Versicherung können Sie für diese fehlenden Jahre nachträglich AOW-Ansprüche aufbauen. Sie versichern sich ab Ihrem 15. Geburtstag bis zu dem Tag, an dem Sie in die Niederlande gezogen sind oder hier eine Beschäftigung aufgenommen haben. Das nennt man Einkauf. Ein Einkauf in die Versicherung ist nur möglich, wenn Sie erstmalig in die Niederlande ziehen oder hier eine Beschäftigung aufnehmen.
Für das Anw können Sie sich nicht "einkaufen".

