Freiwillige Versicherung
Ist Ihre Familie mitversichert?
Wenn Sie sich freiwillig nach dem AOW versichern, bauen Sie nur AOW-Leistungsanspruch für sich selbst auf, nicht aber für Ihren Partner oder Ihre Kinder.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Partner im Falle Ihres Todes eine Anw-Hinterbliebenenleistung erhält, können Sie eine freiwillige Versicherung nach dem Anw abschließen. Wenn Ihre Kinder im Falle Ihres Todes Waisen werden, können sie eine Waisenleistung erhalten.
Zusätzliche freiwillige Versicherung für Ihren Partner und Ihre Kinder
Auch Ihr Partner kann eine freiwillige Versicherung abschließen. Damit baut Ihr Partner selbst einen AOW-Anspruch auf und können Sie im Todesfall Ihres Partners eine Anw-Hinterbliebenenleistung oder eine Halbwaisenleistung beziehen.Sie können auch für Ihre Kinder eine freiwillige Versicherung abschließen.

