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TOG - Mitteilungspflichtige Änderungen

TOG

Mitteilungspflichtige Änderungen

Ändert sich Ihre Situation, teilen Sie uns dies innerhalb von 4 Wochen mit. Auf diese Weise erhalten Sie immer den korrekten Betrag. Sie können eine Änderung schnell und einfach über 'Meine SVB' melden. Folgende Änderungen müssen Sie uns auf jeden Fall melden:

  • Die AWBZ-Indikation ist nicht mehr gültig oder wurde auf einen Umfang von weniger als durchschnittlich 10 Stunden pro Woche herabgesetzt;
  • Sie erhalten für das Kind eine andere Vergütung, die mit dem TOG-Zuschuss vergleichbar ist.

Sonstige meldepflichtige Änderungen finden Sie hier: .