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TOG - Was versteht die SVB unter "zu Hause wohnend"?

TOG

Was versteht die SVB unter "zu Hause wohnend"?

Sie können den TOG-Zuschuss bekommen, wenn Ihr Kind mindestens 4 Mal pro Woche bei Ihnen zu Hause übernachtet.

Wenn Ihr Kind nicht 4 Mal pro Woche bei Ihnen übernachtet, können Sie dennoch einen TOG-Zuschuss erhalten, wenn Ihr Kind:

  • weniger als ein halbes Jahr in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung versorgt wird oder 
  • lediglich einige Tage oder Wochen in Urlaub gefahren ist.

Getrennt oder geschieden? Zuschuss kann geteilt werden

Leben Sie getrennt und wohnt Ihr Kind abwechselnd bei Ihnen und Ihrem Expartner? Sie können beide einen Teil des Zuschusses erhalten. Häufig wurde mit dem Scheidungsurteil, im Elternplan oder in der schriftlichen Elternvereinbarung eine Regelung zur Versorgung der Kinder getroffen. Wurde keine Vereinbarung getroffen, zahlen wir beiden Eltern jeweils die Hälfte des Zuschusses aus.