TOG
Was versteht die SVB unter "zu Hause wohnend"?
Sie können den TOG-Zuschuss bekommen, wenn Ihr Kind mindestens 4 Mal pro Woche bei Ihnen zu Hause übernachtet.
Wenn Ihr Kind nicht 4 Mal pro Woche bei Ihnen übernachtet, können Sie dennoch einen TOG-Zuschuss erhalten, wenn Ihr Kind:
- weniger als ein halbes Jahr in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung versorgt wird oder
- lediglich einige Tage oder Wochen in Urlaub gefahren ist.

