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TOG - Was versteht die SVB unter Behinderung?

TOG

Was versteht die SVB unter Behinderung?

Für die SVB gilt ein Kind als behindert, wenn eine dauerhafte Krankheit oder Behinderung körperlicher, geistiger oder seelischer Art vorliegt. Dies muss mit einem Gutachten oder einer Bescheinigung beispielsweise des behandelnden Arztes nachgewiesen werden können. Die Krankheit oder Behinderung muss dauerhaft sein.

Das behinderte Kind beansprucht viel mehr Versorgung als ein gesundes Kind im selben Alter. Es kann deshalb eine Indikation nach dem niederländischen Allgemeinen Gesetz über besondere Krankheitskosten (AWBZ) bestehen.

In welchem Maß Ihr Kind versorgt werden muss, wird von der Organisation „Clientfirst“ untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung wird an die SVB weitergeleitet.

  • Die Untersuchung von ClientFirst