TOG
Können Sie einen TOG-Zuschuss bekommen?
Sie erhalten den TOG-Zuschuss für die Versorgung eines schwer kranken oder behinderten Kindes, wenn:
- Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten und
- Ihr Kind bei Ihnen zu Hause in den Niederlanden wohnt und
- Ihr Kind zwischen 3 und 18 Jahre alt ist und
- Ihr Kind eine AWBZ-Indikation (Allgemeines Gesetz über besondere Krankheitskosten) hat und/oder eine ZG-Bescheinigung (sensorische Behinderung) für einen Versorgungsaufwand von insgesamt zumindest 10 Stunden durchschnittlich pro Woche und
- Sie für die Versorgung keine kommerzielle Vergütung aus den Niederlanden oder aus einem anderen Land erhalten und
- Sie aus den Niederlanden oder einem anderen Land keine mit dem TOG-Zuschuss vergleichbare Vergütung erhalten.
Weitere Informationen finden Sie in den TOG-Broschüren auf der Seite "Broschüren und Vordrucke". Hier finden Sie auch mehr Informationen über die AWBZ-Indikation.

