TOG
Was ist eine AWBZ-Indikation?
Eine AWBZ-Indikation bedeutet, dass festgestellt wurde, wie viel zusätzliche Hilfe oder Versorgung Ihr Kind im Vergleich zu einem gesunden, nicht behinderten Kind braucht.
Mindestens 10 Stunden Hilfebedarf pro Woche
Um einen TOG-Zuschuss bekommen zu können, benötigt Ihr Kind eine AWBZ-Indikation von durchschnittlich mindestens 10 Stunden Hilfebedarf pro Woche. Nur Kinder, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung erheblichen Hilfebedarf haben, können eine AWBZ-Indikation erhalten.
Diese Indikation kann für die Dauer von 3 Monaten bis zu maximal 5 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie eine neue AWBZ-Indikation mit einem neuen Beginndatum erhalten haben, senden Sie uns bitte eine Kopie dieser neuen Indikation zu.
Wer stellt die AWBZ-Indikation aus?
Das "Centrum Indicatiestelling Zorg" (CIZ) und das "Bureau Jeugdzorg" (BJZ) stellen die Indikation aus. Für Kinder mit psychischen Problemen ist das BJZ zuständig, in allen anderen Fällen das CIZ. Möchten Sie mehr Information zur AWBZ-Indikation, nehmen Sie Kontakt mit dem CIZ oder BJZ auf.
Ihr Kind wohnt außerhalb der NiederlandeIn diesem Fall können Sie keine AWBZ-Indikation aus den Niederlanden bekommen. Sie benötigen dann ein AWBZ-Gutachten.
Ein AWBZ-Gutachten stellt fest, ob Ihr Kind durchschnittlich 10 oder mehr Stunden Versorgung pro Woche erhalten würde, wenn es in den Niederlanden wohnen würde. Das Gutachten wird nur im Rahmen des TOG ausgestellt. Mit einem AWBZ-Gutachten können Sie keine AWBZ-Versorgungsleistungen aus den Niederlanden in Anspruch nehmen.
Die SVB fordert beim "Centrum Indicatiestelling Zorg" (CIZ) ein AWBZ-Gutachten für Sie an. Das CIZ nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf.

