TOG
Extrazuschuss
Haben Sie einen steuerlichen Partner und haben Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin kein oder nur ein sehr geringes Einkommen? Dann können Sie neben dem TOG-Zuschuss einen zusätzlichen Betrag erhalten. Dieser Extrazuschuss ist ein Pauschalbetrag pro Haushalt. Ob Sie ein Kind oder mehrere Kinder versorgen, spielt also keine Rolle.
Sie können diesen Zuschuss bekommen, wenn:
- Sie im gesamten Kalenderjar 2011 einen steuerlichen Partner hatten;
- Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin ein schwer krankes oder behindertes Kind versorgen;
- Sie im gesamten Kalenderjahr 2011 (1. Januar bis 31. Dezember 2011) den vollen TOG-Zuschuss erhalten haben;
- das Jahreseinkommen von einem der Partner einen Betrag von 4.734 € nicht überschritten hat. Das Einkommen des anderen Partners ist nicht relevant.
Was ist ein steuerlicher Partner?
Wenn Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, sind Sie automatisch auch steuerliche Partner. Auch wenn Sie zusammenleben, können Sie steuerliche Partner sein. Ausführlichere Informationen hierüber finden Sie auf der Website des niederländischen Finanzamts (Belastingdienst).
Was wird unter "Einkommen" verstanden?
Unter den Begriff "Einkommen" fallen:
- steuerpflichtiges Arbeitseinkommen und steuerpflichtige Sozialleistungen. Hierzu zählen auch Arbeitseinkommen und Sozialleistungen aus einem anderen Land;
- zu versteuernde Einkünfte aus sonstiger Erwerbstätigkeit, zum Beispiel Einkünfte als Freiberufler, Haushaltshilfe, Künstler oder Berufssportler;
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zu versteuernder Gewinn aus einem Unternehmen, also betrieblicher Gewinn, den Sie zum Beispiel als Unternehmer erzielt haben.
Wie hoch ist der Extrazuschuss?
Der Zuschuss beträgt 1.460 € pro Jahr (Stand: 2011). Dieser Betrag wird nach Ablauf des Kalenderjahres einmalig ausgezahlt.
Wie können Sie den Extrazuschuss beantragen?
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie bis spätestens Ende Januar ein Schreiben mit der Angabe, wie Sie den Extrazuschuss nach dem TOG beantragen können. Den Antrag können Sie bis zum 30. November des laufenden Jahres einreichen.

