TOG
Antrag auf TOG-Zuschuss
Ihr Kind ist zwischen 3 und 18 Jahre alt und schwer krank oder behindert. Sie können online einen TOG-Zuschuss beantragen. Füllen Sie den Antrag auf dem Bildschirm aus. Sie werden Schritt für Schritt durch das Formular geführt. Sie unterschreiben Ihren Antrag mit Ihrem DigiD und versenden ihn. Senden Sie uns auf dem Postweg bitte eine Kopie der AWBZ-Indikation Ihres Kindes zu.
Sie können das Antragsformular für den TOG-Zuschuss auch von dieser Seite herunterladen und ausdrucken. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular mit der Post zu. Sie können das Formular auch bei der Abteilung TOG unserer Geschäftsstelle in Roermond anfordern. Wir senden Ihnen das Antragsformular auf Wunsch zu. Die Telefonnummer lautet (0475) 36 80 40.
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular bitte zusammen mit einer Kopie der AWBZ-Indikation an unsere Geschäftsstelle Roermond: Postbus 1244, 6040 KE Roermond.
Wann beginnt Ihr Anspruch auf TOG-Zuschuss?
Der Anspruch beginnt immer am ersten Tag eines Quartals: am 1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober. Erfüllen Sie an einem dieser Tage (Stichtag) die Anspruchsvoraussetzungen, erhalten Sie ab diesem Datum Ihren TOG-Zuschuss. Erfüllen Sie die Anspruchsvoraussetzungen erst zu einem späteren Datum, beginnt Ihr Anspruch im Folgequartal.
Für die AWBZ-Indikation spielt der Stichtag (erster Tag des Quartals) keine Rolle. Die Indikation muss jedoch für das betreffende Quartal gelten und der SVB vorliegen. Sie können dann ab diesem Quartal einen TOG-Zuschuss bekommen, wenn Sie auch den Antrag eingereicht haben.
Zum Beispiel:
Sie haben am 25. Juni den Antrag gestellt, weil Ihr Kind 3 Jahre alt geworden ist. Ihr Kind ist schwer krank und wohnt bei Ihnen zu Hause. Die AWBZ-Indikation gilt ab dem 2. September. Sie können ab dem dritten Quartal (ab 1. Juli) einen TOG-Zuschuss erhalten.
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