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TOG - Sonstige Regelungen für behinderte Kinder

TOG

Sonstige Regelungen für behinderte Kinder

PGB

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum viel Zeit für die Versorgung eines behinderten Kindes aufwenden, können Sie möglicherweise ein persönliches Pflegebudget (PGB) bekommen. Ein PGB-Budget ist ein Geldbetrag, mit dem Sie selbst Pflegeleistungen einkaufen. Bekommen Sie ein PGB-Budget, kann das SVB Servicezentrum PGB Ihnen bei der Budgetverwaltung behilflich sein.

Kindergeld

Der TOG-Zuschuss ist ein Zuschuss zu den Kosten, die Ihnen für ein zu Hause wohnendes krankes oder behindertes Kind entstehen. Kann Ihr Kind aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr bei Ihnen zu Hause wohnen, können Sie keinen TOG-Zuschuss bekommen. Stattdessen erhalten Sie in der Regel doppeltes Kindergeld für Ihr Kind. Dies richtet sich unter anderem nach der Höhe der Kosten, die Ihnen für den Unterhalt Ihres Kindes entstehen.