Rückkehr
Für wen ist das Rückkehrgesetz gedacht?
Ob Sie eine Grundleistung oder Rückkehrleistung bekommen können, hängt vom Land ab, aus dem Sie stammen. Sie müssen außerdem einige Voraussetzungen erfüllen.
Das Land, aus dem Sie stammen.
Sie können eine Rückkehrleistung erhalten, wenn:
- Sie die Staatsbürgerschaft eines der nachstehenden Staaten haben oder hatten: Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Italien, Kap Verde, Kosovo, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Portugal, Serbien (Republik Jugoslawien), Slowenien, Spanien, Surinam, Tunesien oder der Türkei.
- Sie zu der molukkischen Gruppe gehört, die in den Jahren 1951 und 1952 in die Niederlande geholt wurde und im Register Rietkerkleistungen verzeichnet ist.
- Sie in Surinam geboren sind und die niederländische Staatsbürgerschaft besitzen.
- Sie in den Niederlanden als anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter wohnen. Es spielt dabei keine Rolle, aus welchem Land Sie kommen.
Sie zur Familienzusammenführung mit einem anerkannten Flüchtling in die Niederlande gekommen sind. Es spielt dabei keine Rolle, aus welchem Land Sie kommen.|
Leistungsvoraussetzungen
Um eine Leistung nach dem Rückkehrgesetz zu bekommen, müssen Sie die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:- Sie wohnen in den Niederlanden. Halten Sie sich vorübergehend in den Niederlanden auf, um Familie zu besuchen oder sich ärztlich behandeln zu lassen, können Sie das Rückkehrgesetz nicht in Anspruch nehmen.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Wenn Sie einen Partner haben, zieht Ihr Partner mit Ihnen um oder Ihr Partner wohnt bereits in dem Land, in das Sie zurückkehren.
- Sie und Ihr Partner haben keine Schulden dem niederländischen Staat gegenüber, wie Steuerschulden oder ausstehende Bußgelder. Wenn Sie Schulden haben, müssen Sie eine Rückzahlungsregelung getroffen haben.
- Wenn Sie in ein Land zurückkehren, dessen Staatsbürgerschaft Sie nicht besitzen, benötigen Sie eine offizielle Erklärung, dass Sie und Ihre Familienmitglieder mindestens ein Jahr lang in diesem Land wohnen dürfen.
- Wenn Sie anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter sind, benötigen Sie eine Erklärung der Regierung des Landes, in das Sie zurückkehren, dass Sie dort wohnen dürfen.
- Besitzen Sie die doppelte Staatsbürgerschaft, müssen Sie vor Ihrem Wegzug die niederländische Staatsbürgerschaft ablegen.
Wenn Sie nur die niederländische Staatsbürgerschaft besitzen, tun Sie im neuen Wohnland Ihr Möglichstes, die Staatsbürgerschaft dieses Landes zu erlangen.
Zusätzliche Voraussetzungen für die Grundleistung
Für die Grundleistung müssen Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen:
- Wenn Sie nicht die niederländische Staatsbürgerschaft besitzen, wohnen Sie bei Antragstellung bereits ein Jahr oder länger in den Niederlanden.
- Der Wert Ihres Eigentums minus Schulden ist laut Steuerbescheid niedriger als 91.000 €.
Sie haben noch nie eine Grundleistung erhalten oder Sie haben diese Leistung zurückgezahlt.
Zusätzliche Voraussetzungen für die Rückkehrleistung
Für die Rückkehrleistung müssen Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 45 Jahre alt.
- Sie haben vor der Antragstellung mindestens 3 Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden gewohnt. Dies ist nur erforderlich, wenn Sie nicht die niederländische Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie haben vor der Antragstellung mindestens 6 Monate eine niederländische Sozialleistung erhalten.

