Rückkehr
Krankenversicherung
Wenn Sie remigrieren, werden Sie mitunter auf Kosten der Niederlande in Ihrem Wohnland medizinisch versorgt. Wenn das nicht der Fall ist, erhalten Sie einen Zuschuss, mit dem Sie in dem Land, in das Sie zurückkehren, selbst eine Krankenversicherung abschließen können.
Wann werden Sie auf Kosten der Niederlande in Ihrem Wohnland medizinisch versorgt?
Sie werden in Ihrem Wohnland auf Kosten der Niederlande medizinisch versorgt, wenn Sie:
- neben der Rückkehrleistung noch eine andere niederländische Leistung beziehen, wie zum Beispiel eine WAO-Leistung (WIA), eine AOW- oder eine Anw-Leistung, und
- in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat wohnen oder in Bosnien-Herzegowina, im Kosovo, in Kroatien, Kap Verde, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien (Republik Jugoslawien), Tunesien, in der Türkei oder in der Schweiz und
in diesem Land nicht krankenversichert sind, weil Sie eine Leistung erhalten oder weil Sie arbeiten.
Die SVB behält dann den Krankenversicherungsbeitrag Ausland (Zvw-Beitrag) von Ihrer Rückkehrleistung ein. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Abzüge von Ihrer Rückkehrleistung".
Wann erhalten Sie einen Zuschuss für eine Krankenversicherung außerhalb der Niederlande?
Wenn Sie keine medizinische Versorgung auf Kosten der Niederlande in Ihrem Wohnland bekommen, erhalten Sie von uns einen Zuschuss für eine Krankenversicherung. Damit können Sie in Ihrem neuen Wohnland eine Versicherung abschließen. Sie erhalten diesen Betrag zusammen mit Ihrer Rückkehrleistung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Abzüge von Ihrer Rückkehrleistung".

