Rückkehr
Rückkehr in die Niederlande
Innerhalb von einem Jahr können Sie leicht zurückkehren
Auch wenn Sie sich Ihre Rückkehr gut überlegt haben, kann die Rückkehr in das Herkunftsland enttäuschend sein. Bis zu einem Jahr nach der Rückkehr in das Herkunftsland können Sie mithilfe der so genannten "terugkeerregeling" (Rückkehrregelung) wieder in die Niederlande zurückkehren. Mit dieser Regelung können Sie über ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren wieder in die Niederlande ziehen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Immigratie en Naturalisatiedienst (IND).
Wenn Sie von diesem vereinfachten Verfahren Gebrauch machen wollen, brauchen Sie uns nur die Erstattung der Fahrtkosten und der Kosten für den Gepäcktransport zurückzuzahlen.
Nach einem Jahr wird die Rückkehr schwieriger
Wenn Sie später als ein Jahr nach der Rückkehr in das Herkunftsland wieder in die Niederlande zurückziehen möchten, müssen Sie das normale Aufnahmeverfahren durchlaufen, das für Personen gilt, die in die Niederlande ziehen wollen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Immigratie en Naturalisatiedienst (IND).
Wenn Sie zwischen einem und drei Jahren nach der Rückkehr in das Herkunftsland wieder in die Niederlande ziehen, müssen Sie die Grundleistung vollständig zurückzahlen. Die Rückkehrleistung brauchen Sie nicht zurückzuzahlen.
Wenn Sie drei Jahre oder später nach Ihrer Rückkehr in das Herkunftsland wieder in die Niederlande ziehen, brauchen Sie nichts zurückzuzahlen.

