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Rückkehr - Änderung Ihrer Staatsbürgerschaft

Rückkehr

Änderung Ihrer Staatsbürgerschaft

Um eine Leistung nach dem Rückkehrgesetz zu erhalten, müssen Sie die niederländische Staatsbürgerschaft ablegen. Wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie die niederländische Staatsbürgerschaft vor Ihrer Rückkehr ablegen.

Wenn Sie nur die niederländische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie die Staatsbürgerschaft Ihres neuen Wohnlandes annehmen. Das können Sie auch nach der Abreise regeln. Erst wenn Sie die neue Staatsbürgerschaft erworben haben, legen Sie die niederländische Staatsbürgerschaft ab. 

Beantragung der neuen Staatsbürgerschaft

Wenn Sie nur die niederländische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie die Staatsbürgerschaft des Landes beantragen, in das Sie umziehen. Informieren Sie uns so schnell wie möglich über Ihre neue Staatsbürgerschaft.

Wenn Sie die neue Staatsbürgerschaft innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Wegzug aus den Niederlanden noch nicht beantragt haben, stellen wir die Zahlung Ihrer Rückkehrleistung ein. Sie haben dann noch ein halbes Jahr Zeit, Ihre neue Staatsbürgerschaft zu beantragen und Ihre Rückkehrleistung wieder zu erhalten.

In einigen Ländern können Sie erst eine neue Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie dort bereits einige Jahre wohnen. Wenn Sie in ein Land ziehen, in dem das der Fall ist, teilen Sie uns dies so schnell wie möglich mit.

Besitzen Sie die niederländische und eine andere Staatsbürgerschaft?

Wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie nur eine Leistung nach dem Rückkehrgesetz erhalten, wenn Sie die niederländische Staatsbürgerschaft ablegen.